2026-0553: Verwertung von Bioabfällen (AVV 200301)

Deadline:13 Oct 2026, 08:00

Tender information
Duisburg, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
2026-0553
Contract type
Framework agreement
Duration
01/01/2027 - 31/12/2029
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger erfassen Bioabfälle im Stadtgebiet Duisburg über die Biotonne. Die durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR eingesammelten Bioabfälle sollen anschließend einer ordnungsgemäßen Verwertung (Kompostierung, Vergärung oder Kombination beider Verfahren) in einer genehmigten und dem Stand der Technik entsprechenden Anlage zugeführt werden. Die nachfolgende Vermarktung der im Rahmen der Bioabfallbehandlung erzeugten Produkte ist ebenfalls Gegenstand der Beauftragung und obliegt somit dem Auftragnehmer. Die von der WBD-AöR gesammelten Bioabfälle werden der AN an einer von ihr zu benennenden Übergabestelle zur Verfügung gestellt. Diese von der AN benannte Übergabestelle muss in einem Umkreis ? 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen. Die Sammlung erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2029 (36 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 24 Monate (01.01.2030- 31.12.2031 für die AG zu berücksichtigen. Im Leistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2029 (36 Monate). fallen folgende Mengen an (Verlängerungsoption vom 01.01.2030- 31.12.2031.): - 2027-2029 (AVV 200301): ca. 4.800 t - 2030-2031 (AVV 200301): ca. 3.200 t Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.

2026-0553: Verwertung von Bioabfällen (AVV 200301)

Anlieferung der Fraktionen: Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 17.30 Uhr. Zu diesen Zeitpunkten muss die Anlage bzw. Übergabestelle geöffnet sein. In Ausnahmefällen können Anlieferungen an Samstagen im Zeitraum von 7.00 bis 15.00 Uhr erfolgen. Das Fahrzeug der AG muss die angelieferten Abfälle unverzüglich abkippen können. Die Zeitspanne vom Einfahren in die Anlage bzw. Übergabestelle bis zum Abkippvorgang darf max. 15 min betragen. Die AN muss über eine Erstbehandlungs- bzw. Erstverwertungsanlage /Übergabestelle im Umkreis von 25 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Alle im Auftrage der AG eingehenden Mengen sind mit Gewichtsangabe, Verwiegung auf der amtlich geeichten Waage der Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle, zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift bzw. Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist direkt dem Fahrer der AG auszuhändigen, eine weitere Durchschrift bzw. Kopie einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen. ? Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Verwertungsanlage/Übergabestelle - Wiegeschein-Nr., - Firmenbezeichnung des Anlieferers, - Amtl. Kennzeichen des Anlieferfahrzeuges, - Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend), - Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr., - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen. Anmerkung: Sollten angelieferte Abfälle Verunreinigungen aufweisen, ist dieses unverzüglich der AG per Fax oder per E-Mail mitzuteilen. Ein Foto/Digitalfoto ist beizufügen. Jede Umdeklarierung von angelieferten Abfällen ist der AG ebenfalls sofort per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Als Beweis ist der AG unverzüglich ein Foto/Digitalfoto des umzudeklarierenden Containers zu übergeben. Zusätzliche Angaben wie Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und Anlieferzeit sind zu vermerken. Nur in vorgenannter Art und Weise umdeklarierte Container werden von der AG anerkannt und können in Rechnung gestellt werden. Vor der Umdeklarierung sollte die Möglichkeit der Nachsortierung der angelieferten Abfälle geprüft werden. Weitere Details sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Buyer
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
buyer-email@mail.com
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