Vergabe Linienbündel Weinheim

Deadline:N/A

Tender information
Rhein-Neckar-Kreis
Type
Prior information
Procedure
Unknown
Planned procedure start date
13 Sep 2027 00:00
Duration
10/12/2028 - 11/12/2038
Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 10.12.2028 für das VRN-Linienbündel Weinheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 zu vergeben. Er bedient sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Rhein-Neckar-Kreises, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Weinheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 631, 632, 632A, 633, 634, 635 und 636 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

Buslinienverkehr im Linienbündel Weinheim

Das Linienbündel Weinheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 631, 632, 632A, 633, 634, 635 und 636 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Auf allen Linien werden die zu Betriebsbeginn aktuellen Bahn-Fahrpläne zwecks Verbesserung abgestimmter Anschlussverbindungen an den relevanten Bahnhaltepunkten (Hemsbach, Laudenbach, Lützelsachsen und Weinheim) berücksichtigt. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft werden. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist vorgesehen. Weiterhin wird geprüft, ob für einzelne Linien zusätzlich ein On-Demand Angebot eingeführt werden kann. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Weinheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Rhein-Neckar-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp-rnk.pdf Es sind auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangsregelungen anzuwenden. Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26- satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

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Rhein-Neckar-Kreis
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14 Sept - Publication date
13 Sept - Planned procedure start date
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