Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI 2021, LPH 1- 8, bei stufenweiser Beauftragung
Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. und HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung.
Eine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird dort im Bestand dezentral versickert. In der Rubenstraße sind, mit Ausnahme des Bereichs der Unterführung, keine Straßeneinläufe vorhanden. Im Bereich der Unterführung wird das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe mit anschließender Versickerung abgeleitet. Im übrigen Straßenverlauf erfolgt die Entwässerung über den freien Fahrbahnrand in die angrenzenden Flächen. In der Albrecht-Dürer-Straße besteht ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, über den die Straßenentwässerung erfolgt. Im Rahmen der Planung sind die Straßenhöhenplanung und die Oberflächenentwässerung aufeinander abzustimmen und ein Entwässerungskonzept zu Niederschlagswasserbewirtschaftung zu entwickeln. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erfassen, mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen und in die Planung einzubeziehen. Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.