VGV Verfahren Umbau und Sanierung der Overbergschule, Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Los 2 - Fachplanung TWP, Los 3 - Fachplanung HLS, Los 4 - Fachplanung ELT
Ausgeschriebene Leistung
Die Stadt Vechta beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Overbergschule. Die 3- zügige Anlage soll auf eine 3,5-Zügigkeit angepasst und modernisiert werden. Dabei soll die Planung neue Konzepte für die Gebäude 4 und 5 (Klassentrakte), die Pausenhalle sowie die unsanierten Bereiche des Gebäudes 2 beinhalten. Hierfür kann das gesamte Grundstück in den Entwurf einbezogen werden. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: • Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein- zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Ausgeschriebene Leistung
Die Stadt Vechta beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Overbergschule. Die 3- zügige Anlage soll auf eine 3,5-Zügigkeit angepasst und modernisiert werden. Dabei soll die Planung neue Konzepte für die Gebäude 4 und 5 (Klassentrakte), die Pausenhalle sowie die unsanierten Bereiche des Gebäudes 2 beinhalten. Hierfür kann das gesamte Grundstück in den Entwurf einbezogen werden. Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: • Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein- zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Ausgeschriebene Leistung
Die Stadt Vechta beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Overbergschule. Die 3-zügige Anlage soll auf eine 3,5-Zügigkeit angepasst und modernisiert werden. Dabei soll die Planung neue Konzepte für die Gebäude 4 und 5 (Klassentrakte), die Pausenhalle sowie die unsanierten Bereiche des Gebäudes 2 beinhalten. Hierfür kann das gesamte Grundstück in den Entwurf einbezogen werden. Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: • Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Ausgeschriebene Leistung
Die Stadt Vechta beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Overbergschule. Die 3-zügige Anlage soll auf eine 3,5-Zügigkeit angepasst und modernisiert werden. Dabei soll die Planung neue Konzepte für die Gebäude 4 und 5 (Klassentrakte), die Pausenhalle sowie die unsanierten Bereiche des Gebäudes 2 beinhalten. Hierfür kann das gesamte Grundstück in den Entwurf einbezogen werden. Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: • Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.