Arbeitssicherheitstechnische Betreuung und Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung und Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen gemäß der §§ 6, 9 bis 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973, gemäß der §§ 2, 4 und 5 der DGUV Vorschrift 2 sowie der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Neben oben genannten Aufgaben gehören auch zum Leistungsumfang die arbeitssicherheitstechnische übergeordnete Beratungs- und Consultingleistung in Fragen der rechtskonformen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation für Mitglieder des Präsidiums, Dezernatsleitungen sowie die Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch gehört die Beratung des Dezernates Baumanagement und Technischer Betrieb im Rahmen von größeren Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie im Rahmen von größeren Sanierungsmaßnahmen zum Leistungsumfang.