Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Löschgruppe Kuchenheim

Deadline:7 Dec 2026, 08:00

Tender information
Euskirchen
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
04-3003-26
Duration
01/01/2028 - 15/12/2028
Die Feuerwehr Euskirchen beschafft ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, kurz HLF 20, für die Löschgruppe Kuchenheim als Ersatzbeschaffung für ein älteres Fahrzeug. Dieses soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der Brandbekämpfung und in den sonstigen technischen Anforderungen berücksichtige werden.

Fahrgestelle (1a)

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge in allen Teilen - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-27: 2019-11: HLF 20 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtige Wegebenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) < 12kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte - Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 22 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

feuerwehrtechnischer Aufbau (1b)

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge in allen Teilen - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-27: 2019-11: HLF 20 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtige Wegebenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) < 12kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte - Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 22 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

feuerwehrtechnische Beladung (1 c)

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge in allen Teilen - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-27: 2019-11: HLF 20 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtige Wegebenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) < 12kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte - Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 22 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Buyer
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr
buyer-email@mail.com
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31 days left
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5 Nov - Publication date
7 Dec - Deadline
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