Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt; hier: Baugrundgutachten
Baugrundgutachten
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses ein Untersuchungskonzept für die Leistungsphasen 3 und 4 zu erstellen. Hierbei sind die erforderlichen Untersuchungspunkte gemeinsam festzulegen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Erkundungsarbeiten zu planen sowie die voraussichtliche Untersuchungsdauer abzuschätzen. Das Untersuchungskonzept ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen normativen und rechtlichen Regelwerke zu erstellen. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist gemäß DIN 4020 unter Berücksichtigung der geotechnischen Kategorien 1 bis 3 festzulegen. Die Untersuchungen umfassen die notwendigen Feld- und Laborarbeiten sowie die fachliche Auswertung der gewonnenen Ergebnisse. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse ist ein geotechnisches Gutachten zu erstellen. Bestandteil des Gutachtens sind sämtliche zugehörigen Anlagen, insbesondere Lagepläne, Aufschlussdarstellungen, Prüfberichte, Laborergebnisse, Auswertungen sowie Protokolle der Laboruntersuchungen.