Rahmenvereinbarung für Bestatterleistung der Landespolizeidirektion Saarland
Dienstbereich der PI SB-Stadt
Der Dienstbereich umfasst die Stadtteile Alt-Saarbrücken, St. Arnual, Schafbrücke, Scheidt, Bischmisheim, Ensheim, Brebach-Fechingen, Eschringen, Güdingen, Bübingen, St. Johann und Eschberg der Stadt Saarbrücken sowie die Gemeinde Kleinblittersdorf.
Dienstbereich der PI Sbr.-Burbach
Der Dienstbereich umfasst die Gebiete der Stadtteile Saarbrücken-Burbach, Malstatt, Gersweiler, Klarenthal, Altenkessel.
Dienstbereich der PI Homburg
Los 3.1 Der Dienstbereich umfasst die Städte Homburg und Bexbach, die Gemeinde Kirkel sowie die Bundesautobahnzuständigkeiten der BAB 6 und BAB 8, auch im Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Los 3.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Blieskastel sowie die Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal.
Dienstbereich der PI Völklingen
Los 4.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Völklingen sowie die Gemeinde Großrosseln. Los 4.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Püttlingen sowie die Gemeinden Heus-weiler und Riegelsberg.
Dienstbereich der PI St. Ingbert
Der Dienstbereich umfasst die Stadt St. Ingbert.
Dienstbereich der PI Lebach
Der Dienstbereich umfasst die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Schmelz und Saarwellingen.
Dienstbereich der PI Sulzbach
Der Dienstbereich umfasst die Städte Sulzbach und Friedrichsthal, die Stadtteile Dudweiler, Jägersfreude und Herrensohr der Stadt Saarbrücken sowie die Gemeinde Quierschied.
Deinstbereich der PI Saarlouis
Los 8.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Saarlouis sowie die Gemeinden Wallerfangen, Bous, Überherrn, Schwalbach, Wadgassen und Ensdorf. Los 8.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Dillingen sowie die Gemeinden Nalbach und Rehlingen-Siersburg.
Dienstbereich der PI Neunkirchen
Los 9.1 Der Dienstbereich umfasst die Städte Neunkirchen und Ottweiler sowie die Gemeinde Spiesen-Elversberg. Los 9.2 Der Dienstbereich umfasst die Gemeinden Illingen, Eppelborn, Merchweiler und Schiffweiler.
Dienstbereich der PI Nordsaarland
Los 10.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Wadern sowie die Gemeinden Weiskirchen und Losheim am See. Los 10.2 Der Dienstbereich umfasst die Gemeindegebiete Nonnweiler und Nohfelden sowie für BAB-Zuständigkeit A 1 und A 62 in Rheinland-Pfalz.
Dienstbereich der PI Merzig
Der Dienstbereich umfasst die Stadt Merzig sowie die Gemeinden Mettlach, Perl und Beckingen.
Dienstbereich der PI St. Wendel
Der Dienstbereich umfasst die Stadt St. Wendel sowie die Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Oberthal und Tholey.