Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
Gegenstand dieses Vertrages zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V ist die ambulante Behandlung von Varikosen der unteren Extremitäten durch moderne endoluminale Verfahren - Lasertherapie oder Radiofrequenzablation - einschließlich Diagnostik, Eingriff und Nachsorge. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsqualität, die wohnortnahe Versorgung und die Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe bei Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Versorgung umfasst insbesondere: - individuelle Anamnese und sonografische Diagnostik (farbkodierte Duplexsonografie, ggf. ergänzende funktionelle Verfahren), - Die Indikationsstellung erfolgt nach den Kriterien der jeweils gültigen Leitlinie "Diagnostik und Therapie der Varikose" der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (CEAP-Klassifikation ? C3 S). - Durchführung der endoluminalen Therapie mittels Laser- oder Radiofrequenzverfahren unter Einhaltung der medizinischen und hygienischen Standards, - Behandlung eventueller Komplikationen, soweit ambulant möglich, - standardisierte Nachsorge und Verlaufskontrolle, - Dokumentation der Ergebnisse und qualitätssichernde Maßnahmen. Die Vergütung erfolgt pauschaliert außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung (§ 140a Abs. 2 SGB V) und direkt zwischen Leistungserbringer und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Abrechnung wird auf Grundlage des § 295 Abs. 1b SGB V im Wege der elektronischen Datenübertragung durchgeführt. Mit diesem Vertrag verfolgt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Ziele einer qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten und wirtschaftlichen Versorgung. Die konkreten Vergütungssätze sind in der Anlage 2 (Leistungs- und Vergütungsverzeichnis) zum Vertrag nach § 140a SGB V festgelegt. Der Eignungsnachweis erfolgt im Open-House-Verfahren durch eine standardisierte Teilnahmeerklärung mit Anlage "Nachweisführung", die dem Vertrag ebenfalls beiliegt.