eurobahn - E-Netz Westfalen / S-Bahn Münsterland Stammstrecke
eurobahn - E-Netz Westfalen / S-Bahn Münsterland Stammstrecke
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien im E-Netz Westfalen / S-Bahn Münsterland Stammstrecke gemeinsam mit dem verpflichtenden Kauf der eurobahn KG sowie deren Komplementärin, der eurobahn Verwaltungsgesellschaft mbH, durch den obsiegenden Bieter. Das E-Netz Westfalen wird voraussichtlich für den Zeitraum 12/2029 bis 12/2044 ausgeschrieben. Das Netz geht aus den Linien des derzeitigen Hellweg-Netz und des Teutoburger-Wald-Netz hervor. Aller Voraussicht nach wird das E-Netz Westfalen folgende Linien umfassen: RB 50 Dortmund – Lünen – Münster RB 59 Dortmund – Unna –Soest RB 61 Bielefeld – Osnabrück – Hengelo RB 66 Münster – Osnabrück RB 69 Münster – Hamm – Bielefeld RB 72 Herford – Lage – Paderborn RE 78 Bielefeld - Minden - Nienburg RB 65 Münster – Rheine RB 89 Münster – Hamm – Paderborn – Warburg Das Netz umfasst ca. 10,8 Mio. ZugKm. Im Fahrplankonzept wird es zwei Betriebsstufen geben. In der Betriebsstufe I von 12/2029 bis zum ursprünglichen Ende der Laufzeit der Verkehrsverträge Teutoburger Wald-Netz und Hellweg-Netz in 12/2032 wird das heutige Fahrplankonzept der Netze weiter gefahren. Ab 12/2032 wird sodann in der Betriebsstufe II ein erster Teil der S-Bahn Münsterland umgesetzt. Im Fahrzeugkonzept werden in der Betriebsstufe I weiter die heutigen Flirt-Fahrzeuge eingesetzt, da der derzeitige Leasingvertrag der eurobahn mit Alpha Trains bis dahin läuft. Ab 12/2032 werden im Netz die derzeit auf den Linien RE 7 und RB 48 eingesetzten E-Talent Fahrzeuge, die im Eigentum des VRR und des NWL stehen, beigestellt. Diese sollen vorrangig auf den Linien der zukünftigen S-Bahn Münsterland (RB 65 und RB 89) eingesetzt werden. Für den weiteren Fahrzeugbedarf im Netz können die Bieter anforderungsgerechte Gebraucht- oder Neufahrzeuge einsetzen. Die Instandhaltung der Fahrzeuge liegt im Zuständigkeitsbereich des EVU. Das Ausschreibungsverfahren soll im 4. Quartal 2026 starten. Diese Bekanntmachung dient der Vorinformation, die Aufgabenträger behalten sich vor, in den Ausschreibungsunterlagen Änderungen vorzunehmen.