Neubau Feuerwehrhaus Ober-Lais, Nidda - Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §55 HOAI

Deadline:13 Aug 2026, 10:00

Tender information
Wetteraukreis
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Quality, Cost
Ref. number
2026/1-NFW-TGA
Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m², die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto, davon entfallen auf die KG 400 Baukosten in Höhe von 870.000 Euro brutto. Ausgeschrieben werden die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 und 8 gemäß §55 HOAI, LPH 1-9, Einstufung in Honorarzone II. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 HOAI LPH 1, 2, 3, 4 und Stufe 2 HOAI LPH 5, 6, 7, 8 und Stufe 3 HOAI LPH 9.

Neubau Feuerwehrhaus Ober-Lais, Nidda - Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §55 HOAI

Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Auf Basis einer vorangegangenen Standortuntersuchung wurde ein Grundstück südlich von Ober-Lais bzw. nördlich von Unter-Lais nahe dem Friedhof ausgewählt; das Planungsrecht ist über den Bebauungsplan OL 9 "Feuerwehrhaus Ober-Lais" gesichert. Es ist vorgesehen, das Gebäude in einer einstöckigen Bauweise zu errichten. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m², die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto, davon entfallen auf die KG 400 Baukosten in Höhe von 870.000 Euro brutto. Ausgeschrieben werden die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 und 8 gemäß §55 HOAI, LPH 1-9, Einstufung in Honorarzone II. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 HOAI LPH 1, 2, 3, 4 und Stufe 2 HOAI LPH 5, 6, 7, 8 und Stufe 3 HOAI LPH 9. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der Baubeginn in 2027 erfolgt (Vorgabe Förderbescheid) und die Übergabe des fertiggestellten Projekts an den Nutzer Ende 2029 sichergestellt ist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen Grundlage von Planungsentscheidungen werden; der Aufwand für die Bereitstellung von entsprechenden Planungsdaten ist einzukalkulieren. Das Bauvorhaben wird durch das Land Hessen im Rahmen der Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) mit einer Zuwendung gefördert. Planung und Ausführung des Feuerwehrhauses müssen in allen Belangen den Anforderungen des Förderbescheids einschließlich sämtlicher Nebenbestimmungen entsprechen. Vom erfolgreichen Bieter wird eine konzeptionell kompetente Beratung sowie ein in allen Leistungsphasen besonderes fachliches Engagement erwartet.

Buyer
Magistrat der Stadt Nidda
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13 Aug - Deadline
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