Neubau der Feuer- und Rettungswache 4

Deadline:4 Sept 2026, 08:30

Tender information
Region Hannover
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
19-0849-26
Estimated value
€3,795,000
Duration
31/03/2027 - 31/12/2033
Neubau der Feuer- und Rettungswache 4, inklusive der Ortsfeuerwehren Bornum und Ricklingen sowie eines Katastrophenschutz-Kompetenzzentrums am Standort der FRW 4 in Hannover-Bornum. Die Landeshauptstadt Hannover realisiert im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens den Neubau der Feuer- und Rettungswache 4 inklusive der Ortsfeuerwehren Bornum und Ricklingen sowie ein Katastrophenschutz-Kompetenzzentrum. Dies soll alles an einem Standort geschehen. Beauftragt werden soll die qualitätssichernde Projektsteuerung für Technische Ausrüstung und Dokumentation sowie die Erstellung der Verdingungsunterlagen und Funktionalen Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer wirkt maßgeblich an der Erarbeitung und Zusammenstellung der Vergabeunterlagen nach derzeit gültigen Vergaberecht mit und führt die einzelnen Komponenten zusammen. Dazu erarbeitet er unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeber die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) und führt diese mit allen notwendigen Formblättern/Anlagen für die Angebotsabgabe zusammen. Die Bestandsgebäude der Feuer- und Rettungswache 4 befindet sich in der Nenndorfer Chaussee im Stadtteil Hannover-Bornum. Gemäß einer baufachlichen Bewertung des Gebäudemanagements der LHH (OE 19) ist der bauliche Zustand aller Gebäude der Liegenschaft mangelhaft bis abgängig. Aufgrund des desolaten Gesamtzustandes der Liegenschaft wurde der Bau eines Feuerwehrzentrums mit einer Machbarkeitsstudie überprüft. Die Fläche an der Nenndorfer Chaussee 5 beläuft sich auf etwa 34.000m² und soll durch eine optimale und wirtschaftliche Gebäudeanordnung für dieses Vorhaben beplant werden. Folgende Termine sind geplant: -Erstellung Verdingungsunterlagen; Sofort nach Beauftragung, -Beauftragung des ÖPP-Partners; September 2028, -Einreichung des Bauantrags; Februar 2029, -Baubeginn; August 2029, -Fertigstellung 1. BA (Wachgebäude FRW4); August 2031, -Fertigstellung 2. BA (KatS-Halle); August 2031, -Fertigstellung 3. BA (Gebäude Fahrzeug und Gerätewesen); Dezember 2032, -Fertigstellung 4 BA (Gebäude Ortsfeuerwehren); Dezember 2033, Bedingt durch erforderliche Abstimmungsprozesse während des Verhandlungsverfahrens kann es zu Terminverschiebungen kommen. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer eine entsprechende Flexibilität. Die Leistungserbringung endet im Regelfall mit Ablauf des mit dem ÖPP-Auftragnehmer vereinbarten Gewährleistungszeitraums (5 Jahre nach Abnahme). Sollten zu diesem Zeitpunkt (z.B. als Ergebnis der Abschlussbegehung) noch offene Punkte zwischen LHH und ÖPP-Auftragnehmer bestehen, wird der Auftragnehmer die LHH bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber dem ÖPP-Auftrag-nehmer auch nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums weiter unterstützen.

Neubau der Feuer- und Rettungswache 4

Neubau der Feuer- und Rettungswache 4, inklusive der Ortsfeuerwehren Bornum und Ricklingen sowie eines Katastrophenschutz-Kompetenzzentrums am Standort der FRW 4 in Hannover-Bornum. Beauftragt werden soll die qualitätssichernde Projektsteuerung für Technische Ausrüstung und Dokumentation sowie die Erstellung der Verdingungsunterlagen und Funktionalen Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer wirkt maßgeblich an der Erarbeitung und Zusammenstellung der Vergabeunterlagen nach derzeit gültigen Vergaberecht mit und führt die einzelnen Komponenten zusammen. Dazu erarbeitet er unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeber die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) und führt diese mit allen notwendigen Formblättern/Anlagen für die Angebotsabgabe zusammen. Der Leistungsumfang der qualitätssichernden Projektsteuerung beinhaltet die Prüfung und Kontrolle auf Übereinstimmung der ausgeschriebenen Leistungen mit der Planung, der anschließenden Realisierung und der Mängelverfolgung für die Technische Ausrüstung. Voraussetzung ist die selbständige Einarbeitung in die Vertragsunterlagen. Ziel ist es, ein qualitativ einwandfreies und den Anforderungen voll entsprechendes Bauwerk zu schaffen. Eine enge Absprache zwischen den Projektbeteiligten der LHH und der qualitätssichernden Projektsteuerung unterschiedlicher Fachdisziplinen ist dafür erforderlich. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten sowie der Einhaltung des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Die Leistung für die qualitätssichernde Projektsteuerung wird wie folgt vergeben: Qualitätssichernde Projektsteuerung für Technische Ausrüstung angelehnt an §§53 und ff. HOAI. Gewerkegruppe 1: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Lufttechnische Anlagen, - Nutzungsspezifische und Verfahrenstechnische Anlagen, - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken, - Technische Anlagen in Außenanlagen, Gewerkegruppe 2: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Gewerkegruppe 3: - Förderanlagen, Zur Vermeidung von Interessenskonflikten ist die Vergabe der qualitätssichernden Projektsteuerung an einen am gleichnamigen ÖPP-Projekt beteiligten Auftragnehmer ausgeschlossen. 2. Leistungsumfang der qualitätssichernden Projektsteuerung und FLB-Erstellung Die Aufgaben der Projektleitung werden vollumfänglich von dem Auftraggeber übernommen. Qualitätssichernde Projektsteuerung für Fachplanung, angelehnt an §§ 53 ff. HOAI. 2.1 Erstellung Funktionale Leistungsbeschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe 2.1.1 Analyse der Grundlagen und umfassende Einarbeitung in die übergebenen Projektunterlagen. Überführung aller bereits vorhandenen Ergebnisse und Erkenntnisse aller Projektbeteiligten in die FLB. 2.1.2 Ergänzung und Vervollständigung der Vergabeunterlagen und strukturierte Zusammenführung dieser Unterlagen. Klärung offener Punkte. 2.1.3 Erstellung einer ergebnisorientierten FLB unter Berücksichtigung aller Vorgaben des Auftraggebers. Die FLB soll den Bietern alle notwendigen Informationen für eine optimale Angebotserstellung und Leistungserbringung geben. 2.1.4 Teilnahme an Bietergesprächen und Vertragsverhandlungen. Klärung von Bieteranfragen in der Angebotsphase. 2.1.5 Prüfung der eingehenden Angebote. 2.2 Qualitätskontrolle und Dokumentation vor Abnahme 2.2.1 Überprüfen der vom ÖPP-Partner ausgearbeiteten Baugenehmigungsplanung (vor Antrag-stellung) auf Übereinstimmung mit der Vertragsleistung (ÖPP-Bausoll und der daraus resultierende Vertrag). 2.2.2 Überprüfen und Fortschreiben der vom ÖPP-Partner ausgearbeiteten Ausführungs-pläne, ggf. BIM-Modell; auf Übereinstimmung mit der Vertragsleistung (ÖPP-Bausoll und der daraus resultierende Vertrag). 2.2.3 Mitwirken bei der Prüfung von Nachträgen des ÖPP-Partners. 2.2.4 Mitwirken bei der Prüfung der mit dem ÖPP-Partner vertraglich festgelegten Termine der Bauausführung einschl. Ausführungsvorbereitung bis zur Übergabe an die Nutzer, ggf. Vorbereitung der erforderlichen Rügeverfahren gem. VOB. 2.2.5 Qualitätskontrolle der Ausführung vor Ort und Prüfung auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung und dem Vertrag mit dem ÖPP-Partner (in Abhängigkeit vom Bauablauf, im Normalfall mind. 1mal wöchentlich) inkl. Fotodokumentation und Mängelbericht. 2.2.6 Berichtswesen: Erstellung von Monatsberichten. 2.2.7 Regelmäßige Teilnahme an den Projektbesprechungen (wöchentlich) inkl. Vor- und Nachbereitung. 2.2.8 Mitwirken und Steuern der Bemusterungsplanung 2.2.9 Mitwirken bei der Organisation von Vorbegehungen zur Vorbereitung der Abnahme der Bauleistung. 2.2.10 Mitwirken bei den Abnahmen. einschließlich der Mängelverfolgung und Kontrolle der Mängelbeseitigung. 2.2.11 Mitwirken bei der Feststellung, Verfolgung und Beseitigung von Mängeln sowie Rüge-verfahren gem. VOB. 2.2.12 Überprüfen der vertraglich mit dem ÖPP-Partner vereinbarten Leistung zur Dokumentation, (Abforderung vom ÖPP-Partner, Prüfung auf Vollständigkeit ggf. Nachforderung und Übergabe an den AN) 2.3 Qualitätskontrolle und Objektbetreuung nach Abnahme 2.3.1 Fachliche Bewertung der innerhalb der Gewährleistungsfristen festgestellten Mängel, bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschl. notwendiger Begehungen sowie Nachverfolgung und Vorbereitung ggf. erforderlicher Rügeverfahren 2.3.2 Prüfung der mit dem ÖPP-Partner vertraglich vereinbarten Wartungsfristen und deren Doku-mentation während der Verjährungsfristen. 2.3.3 Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängel-ansprüche gegenüber dem ÖPP-Partner inkl. Fotodokumentation und Mängelbericht sowie Überwachen der Mängelbeseitigung.

Buyer
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
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