Geschäftsbesorgungsvertrag über das WGT-Liegenschaftsvermögen und die Bodenreformliegenschaften

Deadline:7 Dec 2026, 11:00

Tender information
Germany
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
12-11_ID_Org-O 1080(2026-002/077
Duration
01/01/2028 - 31/12/2031
Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind (Los 1). Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11-16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind. BRV-A-Liegenschaften und die Verwertung von Bodenreformgrundstücken in Fremdeigentum, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs - V ZR 65/07 - vom 7.12.2007 betroffen sind. BRV-B-Liegenschaften (Los 2) - sowie Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten WGT (Los 1) - und BRV (Los 2) -Liegenschaften.

Verwaltung, Entwicklung und Verwertung der WGT-Liegenschaften

Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind. WGT-Liegenschaften - und Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten Grundstücke. Bestand der Liegenschaften am 1. Juli 2026 (Veränderungen bis Leistungsbeginn durch Veräußerung oder Zugänge möglich, nähere Angaben enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen): Los 1 ca. 117 WGT-Liegenschaften (insgesamt ca. 9 500 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (ca. 1 424 Grundstücksverträge, davon ca. 137 mit überwachungsbedürftigen Klauseln). Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer von Los 1 nach Maßgabe von Teil C und D mit der Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von weiteren Grundstücken mit vergleichbaren Anforderungen sowie mit Monitoring-Maßnahmen auf Grundstücken mit vergleichbaren Anforderungen, die bereits veräußert worden sind, beauftragen.

Verwaltung und Verwertung von Bodenreformliegenschaften

Gegenstand von Los 2 ist die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind - BRV-A-Liegenschaften -, und die Verwaltung von Bodenreformgrundstücken, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs - V ZR 65/07 - vom 7. Dezember 2007 betroffen sind - BRV-B-Liegenschaften - und das Vertragscontrolling bezüglich der bereits verwerteten Bodenreformgrundstücke.

Buyer
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
buyer-email@mail.com
organization number
No time limit
30 days left
Important dates
6 Nov - Publication date
7 Dec - Deadline
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