Gemeinde Nufringen - Investorenwettbewerb über die Errichtung von Reihenhäusern
Gemeinde Nufringen - Investorenwettbewerb über die Errichtung von Reihenhäusern
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Auswahl eines Investors für das Flurgrundstück 1645/16 im Wohngebiet Hinterer Steig Süd im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der auszuwählende Investor soll die angebotene Fläche von insgesamt 780,99 m² kaufen und nach näherer Maßgabe seines Konzepts bebauen. Hierbei hat der Investor insbesondere die Vorgaben der Gemeinde Nufringen aus dem Bebauungsplan sowie die Satzung über den Bebauungsplan zu beachten. Der Investor hat überdies folgende städtebauliche Kennwerte und Vorgaben insbesondere zu beachten: - Auf dem Grundstück sind Reihenhäuser zu errichten. Die von den Investoren eingereichten Konzepte werden verpflichtender Bestandteil des notariell zu beurkundeten Kaufvertrags. Dabei gelten folgende Ziele: - ein zukunfts- und sozialorientiertes innovatives Wohnbauvorhaben zu schaffen, - nachhaltige und ökologische Standards einzuhalten, Vorgesehener Vertragsschluss ist bis spätestens Frühjahr 2027. Die bezugsfertige Fertigstellung der Neubauten muss spätestens drei Jahre nach Vertragsschluss erfolgen. Der Mindestkaufpreis beträgt 830 Euro je m2 Grundstücksfläche und daher 648.230,00 Euro.