Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung / Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, ambulant betreuter WGs sowie einer Kindertagesstätte in der Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung / Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, ambulant betreuter WGs sowie einer Kindertagesstätte in der Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels
Die Stadt Lichtenfels ist Eigentümerin eines am südlichen Stadtrand gelegenen Grundstücks mit der Fläche von ca. 8.880 m² (Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels), das mit einem ehemaligen Altenheim und einem Blockheizkraftwerk (BHKW) bebaut ist. Der Grundstücksteil mit dem BHKW ist nicht Gegenstand der Grund-stücksübertragung. Das ehemalige Altenheim steht überwiegend leer. Das Erdgeschoss und der Garten werden als provisorische Kindertagesstätte mit drei (3) Gruppen (zwei (2) Kindergartengruppen und eine (1) Krippengruppe) genutzt. Die Stadt Lichtenfels veräußert eine Teilfläche dieses Grundstücks an einen Auftragnehmer. Gegenstand der Veräußerung ist ein Grundstück mit Bauverpflichtung sowie der Verpflichtung des Erwerbers zum anschließenden Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, von ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie einer Kindertagesstätte in der Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels (Gesamtvorhaben). Der Auftragnehmer hat das von ihm angebotene Gesamtkonzept umzusetzen. Das Gesamtkonzept besteht aus dem auftragsbezogenen städtebaulichen Ausführungskonzept sowie dem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept. Das Gesamtkonzept hat eine Nutzung des Grundstücks und der Gebäude primär für ältere Menschen sowie für die Kindertagesstätte vorzusehen. Im Mittelpunkt stehen Wohnen, Betreuung, Pflege und gemeinschaftliches Leben. Das Gesamtkonzept hat insbesondere betreuungsnahes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie eine Kindertagesstätte vorzusehen. Das Gesamtkonzept hat den Erhalt und die Sanierung mit anschließender Umnutzung des Bestandsgebäudes oder dessen vollständigen oder teilweisen Rückbau mit anschließender Neubebauung darzustellen. Der Anschluss des zu sanierenden bzw. des neu zu errichtenden Gebäudes an das auf dem Grundstück befindliche BHKW der Stadtwerke Lichtenfels ist als Rahmenvorgabe in dem Gesamtkonzept zu berücksichtigen. Mit dem Erwerb des Grundstücks übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, das von ihm angebotene Gesamtkonzept innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs betreuungsnahen Wohnens, der ambulant betreuten Wohngemeinschaften und der Kindertagesstätte. Der Auftragnehmer hat geeignete Betreiber für das betreuungsnahe Wohnen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie die Kindertagesstätte zu benennen und deren Einbindung vertraglich sicherzustellen. Die Bieter können hierzu Kontakt aufnehmen zu dem derzeitigen Betreiber, das Bayerische Rote Kreuz. Die Betreiber haben nach Inbetriebnahme die im bezuschlagten Gesamtkonzept vorgesehenen Leistungen zu erbringen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs des betreuungsnahen Wohnens, der ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie der Kindertagesstätte bleibt hiervon unberührt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Projektunterlagen [Anlage 810]; - Vertrag [Anlage 907].