Vermittlungscoaching für schwerbehinderte-, gleichgestellte- oder von Behinderung bedrohter Personen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Vermittlungscoaching für schwerbehinderte-, gleichgestellte- oder von Behinderung bedrohter Personen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- beabsichtigt die Vergabe einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III für schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ziel der Maßnahme ist insbesondere: • Feststellung und Klärung individueller gesundheitlicher, sozialer und arbeitsmarktbezogener Integrationshemmnisse, • Heranführung an geeignete Unterstützungs- und Rehabilitationssysteme, • Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit, • Vorbereitung auf Ausbildung oder Beschäftigung, • Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung, • nachhaltige Begleitung im Integrationsprozess. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Klärung des Status der gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Auswirkungen auf die berufliche Eingliederungsfähigkeit soll eine Zielerreichungsquote von 50 % erreicht werden. (2) Bei der Hinführung der Teilnehmenden in geeignete Unterstützungs-, Beratungs- oder Rehabilitationssysteme soll eine Zielerreichungsquote von 30 % erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 20 % erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Zielgruppe sind schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II aus dem Kreis Bergstraße. Es sollen 25 Plätze für Teilnehmende zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit eine Erhöhung der Teilnahmeplätze um bis zu 20% schriftlich vereinbart werden. Die Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der Platzanzahl ist die ursprüngliche Anzahl der Plätze, wie sie im Los- und Preisblatt des Ausschreibungsverfahrens festgelegt ist. Für die zusätzlichen Plätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere werden sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet.