Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Außenanlagen (VE 1.501)
Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Außenanlagen (VE 1.501)
Für das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude oder auch geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften ergibt. Daher plant der Landkreis Osnabrück eine umfassende Sanierung und Modernisierung seines Kreishauses. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt und erfolgt zeitversetzt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Arbeiten an den Außenanlagen. Die Durchführung ist voraussichtlich ab ca. November / Dezember 2026 vorgesehen. Wesentliche Leistungen dabei sind: * Vorbereitende Arbeiten für Pflaster- und Pflanzflächen (ca. 400 m2) * Ca. 800 m2 Pflaster (Klinker, Beton, Naturstein) aufnehmen und wiederherstellen * ca. 110 m2 Neuanlage von Pflanzflächen * ca. 465 m2 Neuanlage von Rasenflächen * ca. 1.000 m2 Dachterrasse mit Pflaster- und Pflanzbereichen inkl. Bepflanzung herstellen Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter: * Jahresumsatz der letzten drei Jahre: jeweils mindestens 600.000 EUR pro Jahr * Mitarbeiteranzahl gesamt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: mindestens 4 * Referenzprojekte: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Auftragswert von mindestens 275.000 EUR (netto) sowie zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 150.000 EUR (netto). Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis); sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.