16359 - Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung
Los 1: § 16i Abs. 4 SGB II
Los 1 beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029. Das Fördervolumen umfasst bis zu 25 Einzelaufträge. Die individuelle Dauer der Teilnahme beträgt bis zu 24 Monate. Das Grundkontingent an Betreuungsstunden pro Einzel-auftrag beträgt 72 Stunden. Das Gesamtkontingent an Betreuungsstunden pro Einzelauftrag beträgt 120 Stunden. Das gesamte Fördervolumen für alle Einzelaufträge beträgt 3.000 Stunden.
Los 2: § 16e Abs. 4 SGB II
Los 2 beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029. Das Fördervolumen umfasst bis zu 15 Einzelaufträge. Die individuelle Dauer der Teilnahme beträgt bis zu 24 Monate. Das Grundkontingent an Betreuungsstunden pro Einzel-auftrag beträgt 72 Stunden. Das Gesamtkontingent an Betreuungsstunden pro Einzelauftrag beträgt 120 Stunden. Das gesamte Fördervolumen für alle Einzelaufträge beträgt 1.800 Stunden.
Los 3: § 16 Abs. 1 oder § 16g Abs. 2 SGB II i. V.
Los 3 beginnt am 01.01.2027 und endet am 30.06.2028. Das Fördervolumen umfasst bis zu 36 Einzelaufträge. Die individuelle Dauer der Teilnahme beträgt bis zu sechs Monate. Das Grundkontingent an Betreuungsstunden pro Einzel-auftrag beträgt 18 Stunden. Das Gesamtkontingent an Betreuungsstunden pro Einzelauftrag beträgt 30 Stunden. Das gesamte Fördervolumen für alle Einzelaufträge beträgt 1.080 Stunden. Das Gesamtkontingent an Betreuungsstunden in einem Los ist untereinander deckungsfähig. In Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann auch eine Verteilung an Betreuungsstunden zwischen den einzelnen Losen erfolgen. Eine Betreuungsstunde hat einen Umfang von 60 Minuten, ohne die Zeiten zur Vor- und Nachbereitung des Termins. Der Beginn der Maßnahme kann für alle Lose geändert werden. Zu den Bedingungen für die Nutzung der Möglichkeit zur Änderung des Beginns der Maßnahme wird auf § 3 der besonderen Vertragsbedingungen (Teil C/634) verwiesen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt gemäß § 5 der besonderen Vertragsbedingungen (Teil C/634) für alle Lose innerhalb der folgenden zwölf Monate nach Beginn der Maßnahme. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einzelaufträge nicht gleichmäßig auf die Monate verteilen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine gleichbleibende Anzahl an Einzelaufträgen pro Monat. Die Dauer des Vertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist identisch mit dem Zeitraum der Maßnahme im jeweiligen Los. Der Vertrag endet mit dem Auslaufen der Maßnahme, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.