Rahmenvereinbarung Hygienepapier und Hygieneartikel
Rahmenvereinbarung Hygienepapier und Hygieneartikel
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Belieferung der Bedarfsstellen der FU Berlin mit Hygienepapieren und Hygieneartikeln mit dem Ziel einer wirtschaftlichen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Versorgung der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit. Diese Rahmenvereinbarung regelt die grundsätzlichen Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der AG und des AN für das Rahmenvereinbarungsverhältnis sowie für die zu schließenden Einzelaufträge. Die Bestimmungen der abzuschließenden Rahmenvereinbarung gelten auch nach Beendigung für die abgeschlossenen Einzelabrufe weiter. Für die FU Berlin und die Kooperationsplattform (KöR) werden die Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung über eine Abrufbestellung aus dem FU-eigenen eProcurementsystem ausgelöst. Das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt über die gesamte Laufzeit höchstens 950.000,00 € netto. Nach Erreichen dieser Summe endet die Vereinbarung automatisch.