Ausstattung der Sitzungssäle des Landes Hessen
Ausstattung der Sitzungssäle des Landes Hessen
Gegenstand des Auftrages ist die medientechnische Ausstattung der Gerichtssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik. Die Auftraggeberin stattet die Sitzungssäle bedarfsgerecht und wahlweise in mehreren Stufen aus. Voraussichtlich Anfang 2027 werden in einer separaten Maßnahme zunächst in den Sitzungssälen moderne Medienwagen aufgestellt, die mit interaktiven Displays auf einem Rollwagen und 360°-Kameras ausgestattet sind. Diese Beschaffung ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer muss die Komponenten des Medienwagens konzeptionell berücksichtigen und in die darauf aufbauenden Stufen integrieren. Die auf den Medienwagen aufbauende Teilausstattung gestaltet sich wie folgt: Die Bedienkomfort-Ausstattung (Teilausstattung 1) umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Präsentationsbildschirme, in der Regel als Wandmontage, - funktionale Systemsteuerung (HW/SW), verortet auf einem oder mehreren Bedienpanels zur Steuerung aller im Sitzungssaal verorteten Quellen/Medien, - aktive Netzwerk- und Security-Komponenten und Internet-Access (Router), - Bereitstellung einer zentralen Managementumgebung für Administration, Monitoring, Inventarisierung und Zertifikatsverwaltung aller Systeme und Komponenten; In einer weiteren Stufe muss der Auftragnehmer die Zielbild-Ausstattung umsetzen. Diese Stufe baut entweder auf dem Medienwagen oder wahlweise auf der Bedienkomfort-Ausstattung auf. Die Zielbild-Ausstattung (Teilausstattung 2) umfasst insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: - Audio-Steuerungssoftware (inkl. Audio-Hub) mit Tischmikrofonen, Wandlautsprechern/Soundbars, - PTZ-Kameras, - Anschlussfelder aller Beteiligten, - Integration von Monitoren auf der Richterbank, - Medienhub, - Dokumentenkamera. Der Auftragnehmer muss ab Abnahme einer Ausstattungsstufe Service-Leistungen erbringen, bestehend insbesondere aus einem mehrstufigen Supportmodell (2nd/3rd-Level und Field Service durch den Auftragnehmer) mit SLAs, Incident-, Problem-, Change- und Release-Management, Ersatzteilvorhaltung und -austausch. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus das vorhandene Whiteboard als Bestandskomponente in Service nehmen. Alle Anwendungen zur Bedienung der Systeme für die Videoverhandlungen müssen den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Design-Workshops, Konzepterstellung, Testphasen und die schrittweise Ausstattung und Inbetriebnahme der Medienausstattung. Der Auftragnehmer muss auf Abruf der Auftraggeberin die Leistungen der jeweiligen Ausstattungsstufe erbringen. Der Auftragnehmer ist für die sichere und dauerhafte Befestigung - u. a. von Displays, Halterungen und weiteren Komponenten - verantwortlich. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ihr die Bausubstanz in den Sitzungssälen nicht abschließend bekannt ist. Der Auftragnehmer muss im Rahmen einer Standortbegehung prüfen, ob für die Befestigung der Komponenten Eingriffe in die Wandkonstruktion erforderlich sind und diese - falls erforderlich und nach Abruf der Auftraggeberin - vornehmen. Die Auftraggeberin stellt die passive Infrastruktur und den Internetzugang je Standort für das Mediennetz bereit. Die Auftraggeberin nutzt als Konferenzplattform derzeit und vorwiegend Cisco Webex. Die Auftraggeberin verfolgt eine strikte "Bring Your Own Meeting"-Strategie, um auch künftig technologisch unabhängig zu sein. Die Auftraggeberin stellt für die Einwahl/Steuerung/Verwaltung der Konferenzplattform die notwendigen Laptops sowie Dockingstations zum Anschließen der neuen Medientechnik bereit. Die vom Auftragnehmer bereitzustellende Hard- und Software muss plattformunabhängig funktionieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.