RV Helmfunk
RV Helmfunk
Das Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb HessenForst, vergibt die nachfolgend näher beschriebene Leistung. Gegenstand des Offenen Verfahrens gemäß Vergabeordnung (VgV) ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bluetooth-fähigen Helmfunkgeräten (Headset und Handfunkgeräte) inklusive Verschleißteilen, Hygiene- und Audiozubehör. Die zu beschaffenden Artikel dienen der bedarfsgerechten Ausstattung der nachstehenden Beschäftigungsgruppen in den derzeit 39 Forstämtern von HessenForst. - Beschäftigte nach TV-Forst Hessen mit regelmäßigem Einsatz in der Holzernte - Beschäftigte nach TVA-Forst Hessen im Rahmen ihrer forstlichen Ausbildung. Die Helmfunkgeräte werden unter den spezifischen und erschwerten Bedingungen des forstlichen Betriebs eingesetzt. Sie müssen uneingeschränkt für die vorgesehenen Einsatzbereiche im Forst sowie die damit verbundenen besonderen Anforderungen geeignet sein. Der bestimmungsgemäße Einsatz der Helmfunkgeräte im Forstbetrieb bedingt bestimmte funktionale und technische Mindestanforderungen. Diese sind zur Erfüllung des vorgesehenen Leistungszwecks erforderlich und werden im Leistungsverzeichnis/Preisblatt abschließend näher beschrieben. Die Mengenangaben beziehen sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.