Stadt Braunsbedra - Ersatzneubau Kita Sonnenschein - Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Leistungen der Technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9
Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, bezogen auf die Leistungsphasen 1 bis 9 in den Anlagengruppen 1 bis 7 (KG 410 bis 470). Dabei gelten die folgenden Modifikationen: a) Bei allen Anlagengruppen werden bei den Leistungsphasen 1 bis 3 und 9 jeweils die vollen Leistungsbilder gemäß Anlage 15 der HOAI 2021 vergeben. b) Bei den Anlagengruppen 2, 3, 6 und 7 wird die Leistungsphase 4 jeweils nicht beauftragt. c) Bei den Leistungsphasen 5 bis 7 werden in Anbetracht des Modulbaus und der damit einhergehenden Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (mit vorgeschalteter detaillierter Objektbeschreibung in Gestalt eines Raumbuchs) nur bestimmte Besondere Leistungen benötigt, keine Grundleistungen (vgl. nachfolgend zu d)). d) Bei der Leistungsphase 8 werden nur die Grundleistungen a), e), j), k), l), n), o) und p) benötigt, nicht jedoch die Grundleistungen b), c), d), f), g), h) und i) (jeweils gemäß Anlage 15 HOAI). e) Es werden folgende Besondere Leistungen beauftragt: - Mitwirken bei der Aufstellung eines Raumbuchs durch Objektplaner (Zeithonorar – Leistungsphase 2 / Leistungsstufe 1), - Mitwirken bei der Fortschreibung des Raumbuchs durch Objektplaner (Zeithonorar – Leistungsphase 3 / Leistungsstufe 2), - Erstellung Entwässerungsgesuch (Pauschalhonorar – Leistungsphase 4/ Leistungsstufe 2), - Mitwirkung bei der Aufstellung einer detaillierten Objektbeschreibung (in Gestalt eines fortgeschriebenen Raumbuchs) durch Objektplaner als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Zeithonorar – Leistungsphase 5 / Leistungsstufe 3), - Mitwirkung bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm durch Objektplaner (Zeithonorar – Leistungsphase 6 / Leistungsstufe 3), - Mitwirkung bei der Durchführung der Leistungsphase 7 durch Objektplaner (Zeithonorar – Leistungsphase 7 / Leistungsstufe 3), - Mitwirkung bei der Kontrolle der Werk- und Montageplanung des Modulbauers durch Objektplaner (Zeithonorar - Leistungsphase 8/ Leistungsstufe 4), - Mitwirkung bei der Erstellung des Fördermittelverwendungsnachweises durch Objektplaner (Zeithonorar – zu Beginn Leistungsphase 9 / Leistungsstufe 4), - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Zeithonorar – Leistungsphase 9/ Leistungsstufe 4) Die Objektplanungen (insbesondere Gebäude- und Innenraumplanung sowie Freianlagenplanung) und weitere notwendige Fachplanungen werden separat vergeben. Mehrfachbewerbungen in Bezug auf die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen sind dabei zulässig.