Kommunikationsbegleitung bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauausführungs-prozessen für Verkehrsinfrastrukturprojekte in NRW und Rastanlagen (bundesweit)
Kommunikationsbegleitung bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauausführungs-prozessen für Verkehrsinfrastrukturprojekte in NRW und Rastanlagen (bundesweit)
Der Vertrag umfasst Projekte alle Projekte in Nordrhein-Westfalen sowie Rastanlagen-Projekte aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin/Brandenburg und Hessen. • D01 - A 40: Erweiterung der Autobahn inklusive Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp (In Bau) • D02 - A 3/A 4/A 59: Umbau Autobahndreieck Heumar (In Bau) • D06 - A 44: Neubau Lückenschluss Ratingen - Velbert (In Bau) • D07 - B 1/B 55 Ortsumgehung Erwitte (In Planung) • D09 - A 40: Ausbau der A 40 (heutige B 1) zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Ost und dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna (In Bau) • D11 - A 1: Ausbau der Autobahn zwischen der Anschlussstelle Münster-Nord und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück (In Bau) • D13 - A 57: AS Krefeld-Oppum bis Bundesgrenze D/NL (In Planung) • D15 - A 30: Sanierung AS Rheine-Nord - AS Lotte (In Bau) • D16 - A 1: Ersatzneubau Talbrücke Block Heide (In Planung) Neues Projekt • D17 - B 288, Ersatzneubau der Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke (In Planung) Neues Projekt • D18 - B 1: Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke (In Planung) Neues Projekt • D19 - B 64/B 83: Neubau Ortsumgehung Brakel/Hembsen bis Höxter (In Planung) Neues Projekt • Tank- und Rastanlagen / PWC-Anlagen - kumuliert (In Planung / In Bau) Anforderungen, Ziele, Allgemeines Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen zur Begleitung des Planungs-, Genehmigungs- und Bauausführungsprozesses zur positiven Vermittlung der nordrhein-westfälischen Projekte sowie der Rastanlage (bundesweit) gegenüber Zielgruppen wie Anwohner, Verkehrsteilnehmer, Öffentlichkeit, Initiativen, Verbände und Stakeholder, Unternehmen und Wirtschaft, Politik und Verwaltung, Presse und Medienvertretern. Der Vertrag zur Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen wird für fünf Jahre geschlossen. D. h. die Leistungen sind während der Planungs- und Genehmigungsphase sowie während der Bauaus-führung der Projekte zu erbringen, je nach aktuellem Projektstand. Im Bedarfsfall kann der Vertrag einmalig um zwölf Monate verlängert werden, sofern der Auftraggeber dies als notwendig erachtet. Für sämtliche Projekte, die Gegenstand des Vertrages sind, ist zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. nach Ende der Verlängerung eine Dokumentation der getätigten Leistungen zur Übergabe an den AG und evtl. nachfolgenden AN für Leistungen der Kommunikation zu erstellen. Rein formal handelt es sich bei den o.g. Projekten um Dienstleistungsverträge zwischen der DEGES und der Autobahn GmbH des Bundes (Autobahnprojekte und Rastanlagen) bzw. des Landes Nord-rhein-Westfalen (Bundesstraßenprojekte). Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen (hier: A04.1_Leistungsbeschreibung).