Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschule in Riedenburg - Architekt
Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschule in Riedenburg - Architekt
Die Stadt Riedenburg beabsichtigt, die Grund- und Mittelschule umfassend zu erweitern und zu sanieren, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb gerecht zu werden. Neben der baulichen und technischen Erneuerung des Bestands sollen zusätzliche Flächen geschaffen werden, die den steigenden pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist in drei Bauabschnitten vorgesehen. Durch diese Vorgehensweise kann der Schulbetrieb während der Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten und die Maßnahme wirtschaftlich sowie organisatorisch sinnvoll umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem ersten Bauabschnitt zu. Dieser umfasst die für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung erforderlichen Räumlichkeiten und muss zwingend zum Start des Schuljahres 2029/2030 fertiggestellt, nutzbar und abgerechnet sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht erfüllt und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden kann. Die weiteren Bauabschnitte dienen der vollständigen Modernisierung und funktionalen Weiterentwicklung des Schulstandortes. Hierzu zählen insbesondere die Sanierung bestehender Gebäudeteile, die Anpassung an aktuelle, bauliche, energetische und brandschutztechnische Anforderungen sowie die Schaffung zeitgemäßer Lern- und Aufenthaltsbereiche. Durch eine energetische Sanierung ist die Senkung der Betriebskosten bei gleichzeitiger Verbesserung des Lernklimas (Luftqualität, Raumtemperatur) gewollt. Für die Schwellenwertermittlung sowie zur Herstellung einer einheitlichen Vergleichsgrundlage werden für die ausgeschriebenen Leistungen die nachfolgend aufgeführten unverbindlichen anrechenbaren Kosten zugrunde gelegt. Die angegebenen Werte dienen ausschließlich als grober Orientierungs- und Berechnungsansatz für das vorliegende Vergabeverfahren. Sie stellen weder eine Kostenobergrenze noch eine verbindliche Vorgabe für die weitere Planung dar. Aus den genannten Beträgen können insbesondere keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung der anrechenbaren Kosten im weiteren Projekt- und Planungsverlauf abgeleitet werden. KG 300 – Baukonstruktion: 12.965.381,05 € netto Alle Werte in € netto: AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 1.080.448,42 € AG 2 Wärmeversorgungsanlagen 1.440.597,89 € AG 3 Lufttechnische Anlagen einschließlich Kälteanlagen 1.440.597,89 € AG 4 Starkstromanlagen 1.440.597,89 € AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 720.298,95 € AG 6 Förderanlagen, insbesondere Aufzugsanlagen 216.089,68 € AG 7 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen 360.149,47 € AG 8 Gebäudeautomation 504.209,26 €