Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH - Vergabe Verkehrsleistungen
A
Der Fahrzeugeinsatz im Fahrgastbetrieb durch den Auftragnehmer auf den vertragsgegenständlichen Linien im linienbezogenen Bedarfsverkehr mit Ein- und Ausstieg ausschließlich an den im Fahrplan definierten Haltestellen erfolgt ausschließlich auf telefonische Anmel-dung des Fahrgastes bei der VGP, wobei insgesamt bis zu drei Fahrtenwünsche von der VGP gepoolt werden können (dabei gilt: ein Fahrtenwunsch = ein Fahrgast).
B
Der Fahrzeugeinsatz im Fahrgastbetrieb durch den Auftragnehmer auf den vertragsgegenständlichen Linien im linienbezogenen Bedarfsverkehr mit Ein- und Ausstieg ausschließlich an den im Fahrplan definierten Haltestellen erfolgt ausschließlich auf telefonische Anmel-dung des Fahrgastes bei der VGP, wobei insgesamt bis zu drei Fahrtenwünsche von der VGP gepoolt werden können (dabei gilt: ein Fahrtenwunsch = ein Fahrgast).
C
Der Fahrzeugeinsatz im Fahrgastbetrieb durch den Auftragnehmer auf den vertragsgegenständlichen Linien im linienbezogenen Bedarfsverkehr mit Ein- und Ausstieg ausschließlich an den im Fahrplan definierten Haltestellen erfolgt ausschließlich auf telefonische Anmel-dung des Fahrgastes bei der VGP, wobei insgesamt bis zu drei Fahrtenwünsche von der VGP gepoolt werden können (dabei gilt: ein Fahrtenwunsch = ein Fahrgast).
D
Der Fahrzeugeinsatz im Fahrgastbetrieb durch den Auftragnehmer auf den vertragsgegenständlichen Linien im linienbezogenen Bedarfsverkehr mit Ein- und Ausstieg ausschließlich an den im Fahrplan definierten Haltestellen erfolgt ausschließlich auf telefonische Anmel-dung des Fahrgastes bei der VGP, wobei insgesamt bis zu drei Fahrtenwünsche von der VGP gepoolt werden können (dabei gilt: ein Fahrtenwunsch = ein Fahrgast).
E
Der Fahrzeugeinsatz im Fahrgastbetrieb durch den Auftragnehmer auf den vertragsgegenständlichen Linien im linienbezogenen Bedarfsverkehr mit Ein- und Ausstieg ausschließlich an den im Fahrplan definierten Haltestellen erfolgt ausschließlich auf telefonische Anmel-dung des Fahrgastes bei der VGP, wobei insgesamt bis zu drei Fahrtenwünsche von der VGP gepoolt werden können (dabei gilt: ein Fahrtenwunsch = ein Fahrgast).