BZ BA-403 Einbau einer Hebebühne
BZ BA-403 Hebebühne
Allgemeine Baubeschreibung Die Handwerkskammer für Oberfranken mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung eines Bildungszentrums am Standort Bamberg. Das für die Neubebauung zur Verfügung stehende Baufeld setzt sich aus den Grundstücken mit den Flurnummern 4406/14, 4450/2, 4450/1, teilweise 4408 zusammen. Der Neubau für das Bildungszentrum Bamberg soll ein nachhaltig identitätsstiftendes Ensemble schaffen, das Ankerfunktion im Quartier übernimmt und östlicher Abschluss der perspektivischen Stadtentwicklung südlich der Forchheimer Straße mit Dienstleistungs- und Bildungsnutzungen bildet. Der Charakteristik eines handwerklichen Bildungszentrums entsprechend, wird das Grundstück in Baufeldcluster zoniert, in denen auch Erweiterungsflächen berücksichtigt werden. Innere, äußere Erschließungen vernetzen die Cluster und bilden der Nutzung entsprechende Freiflächen. Die orthogonale Zonierung orientiert sich an der südlichen Erschließungsstraße, da so auch Bezüge zur erwartbaren Bebauung im Westen hergestellt werden. Zur Forchheimer Straße wird ein grüner Puffer mit 10m Breite vorgesehen. Regelhaft und funktionsentsprechend werden die Cluster durch flächige eingeschossige Baukörper gebildet, lediglich ein viergeschossiger „Cube“ im Herzen der Gebäudestruktur leistet die Zeichenhaftigkeit und markiert den Hauptzugang. Für diesen Baukörper wird eine zweigeschossige Aufstockung als Erweiterungsmöglichkeit geplant, die das Konzept weiter stärkt. Gleichzeitig findet hier die Struktur der überhöhten Werkstätten für Holzbearbeitung einen Abschluss. Nach Westen stellt sich das Gebäude linear geschichtet mit zentralem Höhepunkt dar. Nach Osten kammartig mit rhythmisierten Baukörpern und Höfen. Die Ver- und Entsorgung der Werkstätten erfolgt im Osten über eine interne Straße, die im Zweibahnverkehr geplant ist, die Holzwerkstätten werden über den südwestlichen Werkhof erschlossen. Der Hof zwischen den östlichen Hallenbaukörpern der Bautechnik stellt eine thematische Erweiterung der Werkstätten nach außen dar, der mittlere Hof bleibt der attraktiven Wegeverbindung vorbehalten inkl. Anbindung an die Erweiterungsflächen. Liefern, montieren, anschließen und betriebsfertig in Betrieb nehmen einer bodenversenkten Fahrzeug-Hebebühne zur Aufnahme von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis zu einer Tragfähigkeit von mindestens 3,5 t. Die Hebebühne ist für den Einsatz in einer Ausbildungs- und Werkstattumgebung vorgesehen und muss für regelmäßige Nutzung, wechselnde Fahrzeugtypen sowie robuste Werkstattbeanspruchung geeignet sein. Die Fahrzeugaufnahme erfolgt an den hierfür vorgesehenen Aufnahmepunkten, z. B. am Schweller oder Rahmen, mittels geeigneter verstellbarer Tragarm- bzw. Aufnahmeeinrichtungen. Die Anlage ist als Unterflur-Hebebühne für den Einbau in eine bauseits hergestellte Betongrube auszuführen. Im abgesenkten Zustand ist eine möglichst bodenebene und überfahrbare Werkstattfläche herzustellen, soweit dies systembedingt möglich ist. Die Hebebühne muss über eine betriebssichere Hub-, Senk- und Synchronisationseinrichtung verfügen. Die Hub- und Senkbewegungen sind gleichmäßig, ruckarm und für den Werkstattbetrieb geräuscharm auszuführen. Erforderliche Sicherheitseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Senken, Fehlbedienung, Quetschstellen und unsynchronen Lauf sind Bestandteil der Leistung. Die Aufnahmeeinrichtungen sind so auszuführen, dass unterschiedliche Fahrzeuggeometrien sicher aufgenommen werden können. Hierzu sind verstellbare, teleskopierbare oder gleichwertige Aufnahmesysteme mit geeigneten, höhenverstellbaren, rutschhemmenden und fahrzeugschonenden Aufnahmetellern vorzusehen. Die Bedienung erfolgt über ein separates Bedienelement zur Wand- oder Stützenmontage in Abstimmung mit der Ausführungsplanung. Das Bedienelement ist mit einem abschließbaren Hauptschalter oder einer gleichwertigen Sicherungsmöglichkeit auszuführen. Betriebs-, Stör- und Sicherheitszustände müssen für das Bedienpersonal eindeutig erkennbar sein.