Drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr Offenburg (3 Lose)
Fahrgestell
Los 1: Lieferung von 5 Fahrgestellen für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Das Fahrgestell muss alle Anforderungen der StVZO, FZV, und alle anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Das Fahrzeug muss von der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor der Auslieferung abgenommen werden. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulegen.
Ausbau
Ausbau für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Das Fahrzeug muss von der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor der Auslieferung abgenommen werden. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulegen.
Beladung
Beladung für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulgen.