Kabelvertrag Dezentral 2026
Kabelvertrag Dezentral 2026
Die örtlichen regionalen Infrastrukturmanagements (RIM) sind für die Sicherstellungen eines reibungslosen und zuverlässigen Betriebes der IT-Infrastruktur der örtlichen IT-Netzinfrastruktur zuständig. Aus diesem Grund werden zur Aufgabenerledigung und der daraus resultierenden Aufrechterhaltung des Betriebs diverse Datenkabel in unterschiedlichen Längen und Verkabelungszubehör benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf durch Abruf und durch Lieferung von Datenkabeln sowie Installationsmaterial über einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer (AN). Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: - kostenfreie Lieferung von Datenkabeln aus europäischer Fertigung und Zubehör an die RIM: - Kupfer-Patch-Kabel in Standardlängen und unterschiedlichen Farben, o halogenfrei, o mindestens Kat. 6 (Mindestanforderung ISO/IEC11801 bzw. DIN-EN50173), o geschirmte RJ45-Stecker (Hirose, Stewart oder gleichwertiger Art) mit Knickschutztülle inkl. Rastnasenschutz, - Lichtwellen-Patch-Kabel (LWL) in unterschiedlichen Längen und unterschiedlichen Farben, - Installationsmaterial für Datenkabelverlegungen (Kabelbinder) sowie - Fußbodentrittkanäle aus Kunststoff zur Umsetzung der fluchtwegoptimierten Büroraumeinrichtung jeweils entsprechend der im Leistungsverzeichnis (LV) genannten Ausführungen. Die verwendeten Materialien der angebotenen Stecker/- Kabeltypen sind durch den Auftragnehmer (AN) auf gesonderter Anlage im Rahmen der Angebotsabgabe darzustellen. Die Mengenangaben im LV sind Schätzmengen, die auf erkennbaren Bedarfen sowie die bisherigen Verbrauchswerten basieren. Diese dienen ausschließlich als eine Kalkulationsgrundlage. Eine Abrufverpflichtung oder Verpflichtung in Form von Mindestabnahmemengen für die BA besteht nicht. Ein Anspruch darauf besteht seitens des AN nicht. Sollten bei der BA während der Vertragslaufzeit zusätzliche Bedarfe an abweichenden Datenkabeln bzw. Zubehör entstehen, behält sich die BA vor, für diese ein entsprechendes Angebot vom AN einzuholen und die Produkte nach Prüfung zu den bestehenden Bedingungen in den Vertrag aufzunehmen. Der Höchstwert für diese Beschaffung beläuft sich auf 648.000 € brutto. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhangmit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.