Fahrradleasing
Fahrradleasing
Die oben genannten Auftraggeberinnen der AOK-Gemeinschaft möchten gemeinsam einen Dienstleister gewinnen, der das Leasing von Fahrrädern für ihre Beschäftigten anbietet. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, ihren Beschäftigten auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022 - Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) Fahrräder und Pedelecs (keine S-Pedelecs) im Rahmen eines Fahrradleasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Die Leasinglaufzeit beträgt jeweils 36 Monate. Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam ausschreibenden AOKs zählen insgesamt rund 57.000 Tarifbeschäftigte, die nach dem Vergütungstarifvertrag entlohnt werden. Neben diesen Tarifbeschäftigten sind etwa 4.250 Dienstordnungs-Angestellte zu verzeichnen, welche gemäß den Vorgaben des jeweiligen Landes-Beamtenrechts besoldet werden. Da die konkrete Menge an Fahrrädern, die auf Basis des Rahmenvertrages abgerufen werden, vom Nutzungsverhalten der Beschäftigten der Auftraggeberinnen abhängt, können konkrete Abnahmemengen für das Fahrradleasing nicht verbindlich festgelegt werden. Auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen schätzen die Auftraggeberinnen unverbindlich, dass sie ca. 1.475 Leasingverträge pro Jahr abschließen werden. Die Leistung muss neben den Tarifangestellten auch gegenüber nach Beamtenrecht angestellten Personen (sog. Dienstordnungs-Angestellten) möglich sein, sofern das jeweilige Landesbesoldungsgesetz dies zulässt. Gegenstand der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ferner Versicherungs- und Serviceleistungen wie insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensbearbeitungsprozesse, Wartung und Reparatur der Fahrräder, das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals für die Abwicklung des Fahrradleasings. Zur Sicherstellung eines attraktiven Fahrradleasingangebotes hat der Auftragnehmer ein leistungsfähiges Netz von stationären Händlern in jedem Bundesland, auf das sich der Geschäftsbereich der Auftraggeberinnen erstreckt, bereitzustellen. In das Händlernetzwerk des Auftragnehmers können Online-Händler aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fahrräder auch in einem betriebsbereiten, mangelfreien sowie ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand ausgeliefert werden und alle erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen auch für online bestellte Fahrräder erbracht werden. Bezüglich der Einzelheiten des Auftragsgegenstandes wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsbeschreibung (Anlage 3) verwiesen.