Erweiterung der Gesamtschule Weierheide
Erweiterung der Gesamtschule Weierheide
Die SBO Servicebetriebe Oberhausen (im Folgenden: "Auftraggeber") beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Gesamtschule Weierheide auf dem neu erworbenen Grundstück Fichtestr. 15 in Oberhausen-Buschhausen durch einen Generalunternehmer (GU) durchführen zu lassen. Auftragsgegenstand sind die vollständigen Planungsleistungen ab Leistungsphase 5, fehlende Planungsleistungen aus früheren Leistungsphasen sowie die vollständigen Ausführungsarbeiten für einen schlüsselfertigen Neubau. Das Vorhaben umfasst dabei den Umbau einer unter Denkmalschutz stehenden Kirche für schulische Zwecke sowie den Neubau von drei weiteren Gebäuden für die Unterbringung von Unterrichts- und Verwaltungsräumen. Eine Modulbauweise bzw. Systembauweise ist zugelassen. Das Projekt teilt sich auf insgesamt vier Gebäude, Bauteil A, B, C und D, mit nachfolgenden Flächen auf: - Bauteil A (Umbau denkmalgeschützte Kirche in Mensa und Aula), EG bis 2. OG: 1.350 m² NGF und 9.300 m³ BRI, - Bauteil B (EG bis 1. OG): 1.050 m² NGF und 5.250 m³ BRI, - Bauteil C (teilunterkellert, EG bis 1. OG): 1.200 m² NGF und 6.100 m³ BRI, - Bauteil D (EG bis 1. OG): 1.300 m² NGF und 6.500 m³ BRI. Neben der Errichtung der Gebäude zählt zum Leistungsum-fang die Herstellung der Außenanlagen auf dem ca. 6.400 m² großen Grundstück. Das Projekt befindet sich aktuell in Leistungsphase 4 nach HOAI (Genehmigungsplanung). Der Bauantrag wurde im Mai 2026 bei der Stadt Oberhausen eingereicht. Die aktuell an die Kirche angrenzenden Bestandsgebäude werden bis Ende 2026 vollständig durch den AG zurückgebaut, so dass spätestens bei Vertragsschluss ein komplett freies Baufeld vorliegt. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A geführt und soll im Februar 2027 abgeschlossen werden. Die Herstellung der Neubauten, der Umbau der Kirche sowie die Erstellung der Außenanlagen erfolgt in einem Bauabschnitt und muss zum Schuljahr 2029/2030 für den Betrieb an den Auftraggeber übergeben werden. Der Neubau muss ab dem Schuljahr 2029/2030 durch den Auftraggeber genutzt werden können.