Sanierung eines Studierendenwohnheims in Chemnitz
Sanierung eines Studierendenwohnheims in Chemnitz
Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau hat die Sanierung, den Umbau sowie Modernisierung des Studentenwohnheims am Standort Reichenhainer Straße 51 in Chemnitz beschlossen. Für die Sanierung des Wohnheims wurden Fördermittel aus dem Programm "Junges Wohnen" bewilligt. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung die Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um einen aus Betonfertigteilen bestehenden Bau aus den 1960er Jahren in sogenannter Blockbauweise (Typ Q6). Die Wände setzen sich pro Geschoss aus jeweils zwei übereinander verlegten Elementen zusammen, welche meist aus Schlackebeton bestehen (sog. 2 Megapond-Bauweise). Die elementierten Geschossdecken im Bereich der Räume liegen auf den tragenden Querwänden auf, die Flurdecken auf den tragenden Längswenden. Das Gebäude wird dem Auftragnehmer entkernt übergeben. Die Umsetzung soll im Rahmen einer Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören die Planung, die für die Sanierung erforderlichen Bauleistungen einschließlich Herrichten der Außenanlagen sowie die Erbringung der Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen (in Anlehnung an ein ÖPP-Inhabermodell ohne Endfinanzierung). Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt abweichend von der VOB/B über Abschlagszahlungen zu festgelegten Meilensteinen. Die Vergütung der Wartungsleistungen erfolgt quartalsweise nach Leistungserbringung. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen.