Stadtverwaltung Bamberg Druckdienstleistungen - Rahmenvertrag über externe Druckdienstleistungen
Stadtverwaltung Bamberg Druckdienstleistungen - Rahmenvertrag über externe Druckdienstleistungen
Die Stadt Bamberg beabsichtigt daher die Vergabe eines Rahmenvertrags für Druckdienstleistungen. Dieser umfasst externe Druck- und Kopieraufträge, für die Organisationseinheiten der Stadt Bamberg, sowie die Lieferung an diese. Innerhalb des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge (Bestellungen) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen erteilt. Der Rahmenvertrag für die Druckdienstleistungen wird beginnend ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf seiner Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Kündigung ist die Textform ausreichend, § 126b BGB. Der Rahmenvertrag endet spätestens jedoch zum 31.12.2028. Im ersten Jahr der Vertragslaufzeit kann die Stadt Bamberg den Vertrag innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen kündigen (Probezeit). Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens (EU) gem. § 14 II der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden. Die Stadt Bamberg behält sich die Überprüfung der Eigenerklärungen vor. Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit externe Druck- und Kopieraufträge der Stadt Bamberg durchführen. Während der Vertragslaufzeit müssen jederzeit Änderungen oder Ergänzungen im Ablauf und den Anforderungen möglich sein.