ÖFS Brutvogelkartierung 2027
FS-002 Steinhorst Becken
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-011 Lanfer
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-015 Westerwiehe
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-018 Mesum-Nord
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-028 Bergisch Gladbach (City)
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-032 Holsterhausen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-040 Wardweide
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-047 Hervest
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-052 Günsen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-054 Herlsen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-063 Wittighöferheide
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-071 Lange Loh
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-072 Oberdahl
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-084 Mondschein
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-095 Butterfeld
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-097 Birke
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-106 Borgholz
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-107 Overberge
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-120 Paderborn
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-122 Bornheide
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-135 Mammuteiche
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-140 Harlinghausen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-153 Saeffelen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-154 Esch
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-160 Bettinghausen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-169 Chorbusch
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-173 Langenbochum
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-177 Dorstfeld
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-180 Oelbachtal
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-186 Strunden
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-187 Wildpark
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
FS-188 Gremberg
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
RF-001 Erdgarten/Lauerwiesen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
RF-004 Geisterholz
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
RF-012 Salmorth
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
RF-025 Neuer Hagen
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
RF-033 Kronert
Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.