Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes

Deadline:16 Sept 2026, 08:30

Tender information
Stuttgart, Stadtkreis
Type
Concession
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
20-222_EU_160926
Duration
240 months
Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung einer Konzession für die Erhaltung, den Ausbau und den Betrieb eines Fernwärmeversorgungssystems in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, verbunden mit der Gestattung der Nutzung von Grundstücken der Landeshauptstadt Stuttgart, deren Nutzung für die Verlegung und den Betrieb des Fernwärmenetzes erforderlich ist, insbesondere von Wegegrundstücken. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Netzgebiet des bestehenden Fernwärmenetzes, das im Eigentum der EnBW AG steht und derzeit von dieser betrieben wird, und angrenzende Gebiete, die sich nach der kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Fernwärmeversorgung eignen. Ein vertraglicher Eigentumsverschaffungsanspruch der Landeshauptstadt Stuttgart in Bezug auf das Netz, den die Stadt an einen Neukonzessionär abtreten könnte, besteht bisher nicht (BGH, Urteil v. 05.12.2023 – KZR 101/20). Der Konzessionär trägt die Verantwortung dafür, dass das Nutzungsrecht zur Erbringung der Leistungen von ihm und auf seine Kosten eingeholt wird. Sämtliche Bewerber/Bieter, deren Eignung im Teilnahmewettbewerb festgestellt wurde, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl findet insoweit nicht statt. Vor der Ausschreibung der Konzession hat eine Markterkundung stattgefunden, an der mehrere Unternehmen beteiligt wurden. Mehr Informationen über das Fernwärmenetz als in diesem Verfahren wurden den beteiligten Unternehmen hierfür nicht übermittelt.

Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes

Phase 1 – Teilnahmewettbewerb  Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Konzessionsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Konzessionsbekanntmachung fordert der Konzessionsgeber alle an der Konzession interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb);  Sofern die interessierten Unternehmen Fragen zu den den Teilnahmewettbewerb betreffenden Unterlagen, dem Konzessionsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten;  Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge;  Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen (u.a. Eignungskriterien) sowie Bestimmung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (Abschluss Teilnahmewettbewerb) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die „Bewerbungsbedingungen (Teilnahmewettbewerb)“, die Gegenstand der im Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen sind. Phase 2 – Angebots und Verhandlungsphase  Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anfang Angebotsphase);  Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote;  Einladung zu Verhandlungsgesprächen;  Verhandlungsgespräche (und ggf. weitere Verhandlungsrunden);  Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen;  Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO);  Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) finalen Angebote;  Prüfung und Wertung der Angebote;  Informationsschreiben nach § 134 GWB;  Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens. Für die Angebots- und Verhandlungsphase gelten die „Angebotsbedingungen (Angebots- und Verhandlungsphase)“. Mit seinen Angeboten darf der Bieter Änderungen respektive Verhandlungsvorschläge zum Konzessionsvertrag einreichen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen/„zwingend zu erfüllende Kriterien“ und Zuschlagskriterien. Ausführungsbedingungen: Mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot abzugeben ist: - eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionsverordnung); hierfür stellt die Kommission ein Online-Formular zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en. Dort können sich auch Unternehmen registrieren, um entsprechende Dokumente versenden zu können. Spätestens mit dem ersten Konzessionsvertragsangebot vorzulegen ist: - die Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Die Zahlung der Konzessionsabgaben, wie in § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs vorgesehen, ist ein „zwingend zu erfüllendes Kriterium“ (Mindestanforderung). Bieter, die die Zahlung der Konzessionsabgabe nach § 18 des Konzessionsvertrags vorgesehen, verweigern, werden von dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen.

Buyer
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
buyer-email@mail.com
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