Ersatzneubau Schleusenbrücke Eisenhüttenstadt – Bauvertragliche Unterstützung
Ersatzneubau Schleusenbrücke Eisenhüttenstadt – Bauvertragliche Unterstützung
Zur Unterstützung der eigenen Mitarbeiter des Wasserstraßen-Neubauamts sollen ein Teil der Grundleistungen und einige Besondere Leistungen der Bauoberleitung nach § 43 und § 47 HOAI für das Bauvorhaben Ersatzneubau Schleusenbrücke Eisenhüttenstadt vergeben werden. Das Bauvorhaben umfasst u.a. den Abbruch des Bestandsbauwerks, die Errichtung einer bauzeitlichen Behelfsbrücke mitsamt provisorischer Zuwegung, die Errichtung des Ersatzbauwerks mitsamt Unterbauten sowie den Neubau der beidseits an die Brücke angrenzenden Straßen und Gehwege. Zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI gehören u.a. die Leitung und Protokollierung der Baubesprechungen, die Nachtragsbearbeitung, die vertiefte Bauzeitenverfolgung sowie die Vertretung der örtlichen Bauüberwachung; letzteres vor allem im Falle der urlaubs- oder krankheitsbedingten Verhinderung des eigenen Personals der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.