Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG
Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG
Der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja- Nysa (im Weiteren: Landkreis Spree- Neiße) ist als Aufgabenträger für den kommunalen (übrigen) öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) gemäß § 8 Abs. 3 PBefG für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Er hat dazu seine Anforderungen an Umfang und Qualität des ÖPNV-Angebotes (einschließlich seiner Umweltqualität) und an die Integration der Verkehrsleistungen in der für die Leistungsvergabe gültigen Fassung des Nahverkehrsplans niedergelegt. Bestandteil der Vorgaben ist die Bindung an den gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) sowie in der Situation zum Zeit- punkt der Ausschreibung die Anwendung des DeutschlandTickets. Der Landkreis ist darüber hinaus als zuständige Vergabebehörde verpflichtet, die Einhaltung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) zu überwachen und überträgt diese Vorgabe auch an eine NAN-Vergabe. Zur Umsetzung der Anforderungen des kommunalen Nahverkehrsplanes hat der Landkreis öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) vergeben und hat den für das Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) am 01.01.2025 beginnenden ÖDA mit einer Laufzeit von 10 Jahren neu vergeben. Auftragnehmer ist die Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH (VM-SPN), die sich zur Durchführung der SPREE-NEISSE-COTTBUSVERKEHR GmbH (SPN-CV) als Betriebsführer und Geschäftsbesorger bedient. Der vergebene ÖDA für das Linienbündel SPN-Ost seit 01.01.2025 beinhaltet als Anlage 1 eine Leistungsbeschreibung, die die quantitativen und qualitativen Vorgaben und Anforderungen des Nah- verkehrsplanes vertieft, präzisiert und erläutert. Die vorliegende Leistungsbeschreibung, einschl. des Leistungsverzeichnisses, spezifiziert die allgemeinen Anforderungen für die zu vergebenden Nachauftragnehmerleistungen im Fahrdienst. Gemäß öDA sollen zwischen 10 % und 40 % der gesamten Nutzfahrleistungen im Linienbündel SPN- Ost an Nachauftragnehmer vergeben werden. Im Interesse einer wirtschaftlichen Betriebsdurchführung und einer Begrenzung des eigenen Kapazitätsbedarfs kommen deshalb mit dieser Ausschreibung 155.724,106 Nutz/Last-km pro Normjahr, in diesem Los Nr. 12 zur Ausschreibung.