Vergabeverfahren zur Lieferung von IBM-Software-Lizenzen
Vergabeverfahren zur Lieferung von IBM-Software-Lizenzen
Ausgeschrieben werden Lizenzen mit einer Laufzeit von 24 Monaten für die Software: - IBM SPSS Statistics Premium Campus Edition inklusive Amos - IBM SPSS Statistics Premium Campus Edition exklusive Amos - IBM SPSS Statistics Standard Campus Edition + individuelle Anzahl IBM SPSS Amos Lizenzen mit dem Gültigkeitszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 inkl. Subscription & Support. Supportzeiten: Montag bis Freitag mit einer Reaktionszeit von 24 Stunden ab Anfragestellung (SLA). Es werden sowohl Lizenzen für Authorized User (AU) als auch für Concurrent User (CU) benötigt. Sollte durch den Anbieter eine Campuslizenz (unbegrenzte Nutzung auf dem Campus ausschließlich für Lehr- und akademische Zwecke) als günstigste Variante ermittelt werden, so muss das Ausstellen von Lizenzcodes zusätzlich zur angegebenen Anzahl innerhalb der Laufzeit kostenneutral erfolgen. Die Ausschreibung besteht aus neun Positionen und berechtigt die Einrichtungen (eine Einrichtung je Position) zum eigenverantwortlichen Erwerb der Lizenzen (auf eigene Rechnung und im eigenen Namen). Die Rahmenbedingungen, welche Einfluss auf die Preisbildung haben, müssen vor der verbindlichen Bestellung durch die Einrichtungen und nach Ende der Ausschreibung erneut von den jeweiligen Einrichtungen abgefragt bzw. bestätigt werden (Home Use: Ja/Nein; Hospital Use: Ja/Nein; Virtual Lab: Ja/Nein; Administrative Use: Ja/Nein; Anzahl der Studierenden; Anzahl der Rechner mit SPSS in den PC-Pools; Anzahl der Professoren/Lehrassistenten, die SPSS einsetzen). Hierzu muss das liefernde Unternehmen sich innerhalb von 48 Stunden nach Zuschlagserteilung bei den jeweiligen Einrichtungen melden. Die Kontaktdaten werden mit Zuschlagserteilung übermittelt. Sollte Administrative Use mit "Ja" beantwortet werden, so ist die Anzahl der Lizenzen, welche zur administrativen Nutzung eingesetzt werden sollen, gesondert aufzuführen. Die Attribute der Lizenzen können sich noch ändern und müssen nach Zuschlagserteilung durch die jeweilige bestellende Einrichtung bestätigt werden.