Winterdienst an den Schleusen und dem Betriebsgelände des ABz Hilpoltstein 2026-2028
Winterdienst an den Schleusen und dem Betriebsgelände des ABz Hilpoltstein 2026-2028
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein. Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen: Schleuse Leerstetten Schleuse Eckersmühlen Schleuse Hilpoltstein Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028. Dem Auftragnehmer obliegen das Räumen und Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. Die Notwendigkeit der Räumung und Streuung erfährt der Auftragnehmer (AN) telefonisch über die diensthabenden Schichtleiter der Leitzentrale Hilpoltstein. Hierfür muss der AN dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer für die 24 Stunden Rufbereitschaft bis Ende November mitteilen. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der Räum- und Streudienst ist täglich 24 Stunden pro Tag bereitzustellen und im Bedarfsfall binnen einer Stunde nach Anforderung durchzuführen. Auf dem Gelände des Außenbezirkes ist mit Salz zu streuen. Ebenso sollen die Zufahrten zu den Schleusenanlagen mit Salz gestreut werden. Auf den Flächen im Schleusengelände ist das Streuen mit Salz verboten; hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sind jeweils den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der AN beschaffen und bei sich lagern. Eine Lagerung auf dem Gelände der Schleusen oder des Außenbezirks ist nur im begründeten Ausnahmefall in Boxen o. ä. zeitlich befristet gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Nach der Winterperiode ist das angefallene Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen abzukehren, aufzunehmen und der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.