Neubau Bauhof Simmern
Objektplanung und Freianlagenplanung.
Vergeben wird bei diesem Verfahren gesamtwirtschaftlich die Planungsleistungen für Gebäude (Objektplanung nach § 34 HOAI) und die Planungsleistungen für Freianlagen nach § 39 HOAI, sowie einzelne besondere Leistungen. Die anrechenbaren Kosten für Objektplanungen von Gebäuden und Innenräumen sind demnach die addierten (Netto-)Kosten - der Kostengruppe 300 im Sinne der DIN 276 und - anteilig der Kostengruppe 400 im Sinne der DIN 276 nach Maßgabe des § 33 Abs. 2 HOAI. Kostengruppe 300 = 1.814.812,43 € Kostengruppe 400 = 476.430,00 € (für die Honorarermittlung werden diese Kosten anteilig berechnet). Die anrechenbaren Kosten für die Planung von Freianlagen sind die (Netto-)Kosten der Kostengruppe 500 im Sinne der DIN 276. Kostengruppe 500 = 631.757,58 €