PV auf kommunalen Liegenschaften
PV auf kommunalen Liegenschaften
Die Region Hannover (RH) möchte die Unterstützung der Regionskommunen durch die Finanzierung von Planungsleistungen von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) fortsetzen. Die Unterstützung bezieht sich auf Liegenschaften, die sich im Eigentum der Kommunen befinden oder von Ihnen genutzt/betrieben werden. Dafür führt sie ein Vergabeverfahren durch. Das Angebot der Region Hannover gegenüber allen Kommunen der RH auf eigenen und angemieteten/ gepachteten/ im Contracting genutzten Liegenschaften eine PV-Anlagenplanung durch ein externes Dienstleistungsbüro (DL) durchführen zu lassen, wird in den Jahren 2026 bis 2028 fortgeführt. Dazu soll eine Planung für die Errichtung einer PV-Anlage in Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bis Leistungsphase 6 einschließlich eines Leistungsverzeichnisses (LV) erbracht werden. Dieses soll von den Kommunen direkt für die Ausschreibung der PV-Anlage verwendet werden. Die Dienstleistung muss bis Ende April 2029 erbracht sein. Besonderheit: Zum Zeitpunkt der Vergabe an den DL ist noch nicht bekannt, auf welchen Gebäuden PV-Anlagen errichtet werden sollen. Die Region Hannover übernimmt die Projektkosten von der Vorprüfung bis zur Ausführungsplanung und der Erstellung des LV´s. Für dieses Projekt stehen voraussichtlich - vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse - für das Jahr 2026 bis 2028 jeweils 200.000,- € brutto zur Verfügung. Sind die bereit gestellten Mittel ausgeschöpft bzw. per Auftrag gebunden, können seitens der RH keine weiteren Aufträge an den DL vergeben werden. Die Aufträge werden kontinuierlich vergeben, und zwar immer, wenn alle Unterlagen für ein Gebäude vorliegen und die Mittel noch nicht ausgeschöpft sind. Die RH beauftragt einen DL, der eine Planung einschließlich der Ausführungsplanung durchführt und ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Kommunen verpflichten sich mit der Annahme des Angebots, die geplanten PV-Anlagen zu errichten.