Dienstradleasing
Dienstradleasing
Gegenstand des Offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leistungen im Rahmen des Dienstradleasings für den Medizinischen Dienst Niedersachsen (MD N). Der Medizinische Dienst Niedersachsen (MD N) mit mehr als 1.300 Mitarbeitenden an 12 Standorten in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die ihm von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übertragenen Aufgaben im eigenen Namen wahr. Zur Förderung der Gesundheitsprävention der Mitarbeitenden sowie der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes soll ein einheitliches, praxistaugliches Modell zum Leasing von Fahrrädern für dienstliche und private Nutzung eingeführt werden. Auf Grundlage des Tarifvertrags der Medizinischen Dienste, der mit dem 25. Änderungstarifvertrag vom 23.05.2026 in § 44a die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern eröffnet, können teilnehmende Mitarbeitende künftig monatliche Entgeltbestandteile zur Finanzierung der Dienstradleasingraten umwandeln. Der MD N beabsichtigt daher, einen qualifizierten Dienstleister mit der Umsetzung eines Dienstradleasings zu beauftragen. Der Auftraggeber schließt für jedes bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber. Korrespondierend schließt der Auftraggeber mit der jeweils nutzungsberechtigten beschäftigten Person einen Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrag. Leasingnehmer des Fahrrads ist der Auftraggeber; die beschäftigte Person ist nutzungsberechtigt.