SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung, Hochwasserschutzmaßnahme M4 an der Würschnitz in Chemnitz-Klaffenbach
SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung
Die abgefragten Leistungen beinhalten alle Grundleistungen während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15,Kapitel II, Nr1.1) und während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15,Kapitel II, Nr1.2). Es ist eine Dokumentation der zur Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß beigefügter Mustervorlage (Anlage 6) zu erstellen. Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen. Mit der Unterlage / Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-, gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert. Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister) vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen. In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage ist eine Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung dem AG zur Prüfung zu übergeben. Es soll so eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden, aus der in konkreter Weise die vorgesehenen Maßnahmen und Einrichtungen für die spätere Nutzung, Instandhaltung, Reinigung, Inspektionen usw. entnommen werden können. Konkret soll die Unterlage Angaben enthalten z.B. über: physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, Hinweise zu Körperschutzmitteln, die vorhandenen Anschlagpunkte für Absturzsicherungen , Anschlagpunkte für Hebezeuge, die verwendeten Baustoffe, die bei späteren Arbeiten am Bauwerk mit Gefahren für Sicherheit und Gesundheit verbunden sein können, die Montage- und Demontageanleitungen von verwendeten Fertigteilen und Systembauteilen, Einrichtungen für die Wartung, für die Reinigung von Anlagenteilen, die Zugänge zu exponierten Arbeitsplätzen, die Lage und Vorsichtsmaßnahmen von Stromleitungen u.ä., Notfallplanung, Hinweise zu unterweisungsbedürftigen Bereichen und Tätigkeiten (ggf. Schwerpunkte), Hinweise zur evtl. Nutzung von Spezialvorrichtungen für alle zu erwartenden Tätigkeiten Über die Forderungen der RAB 32 Abs.2 hinaus ist auch die Möglichkeit des Tätigwerdens allein der LTV Sachsen einzubeziehen. Ergänzend sind die Dokumente selbst (bzw. der Hinweis des Verbleibes) von Geräten, Anlagenteilen, Maschinen, Gefahrstoffen, Baustoffzertifikate, Bauteilzertifikate usw. in die Gefährdungsbeurteilung einzubinden. Die Gefährdungsbeurteilung wird Bestandteil der betriebseigenen Beurteilungen und dort weiterbearbeitet bzw. beobachtet. Übersicht Leistungsumfang: Grundleistungen während der Planung der Ausführung: Koordinieren der in 8 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme, Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes als verantwortlicher Dritter i.S. v. 84 BaustellV, Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung), Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens: Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang Il BaustellV, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 8 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. 8 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV), Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung), Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise, Dokumentation Besondere Leistungen: Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Stelle als verantwortlicher Dritter i.S. v. § 4 BaustellV, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage