Online-Wahlsystem Sozialwahl 2029

Deadline:31 Aug 2026, 10:00

Tender information
Hamburg
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
26-09148
Estimated value
€1
Bereitstellung und Betrieb eines Online-Wahlsystems einschließlich der dafür erforderlichen IT-Infrastruktur für die Durchführung der Online-Wahlen für die Sozialwahl 2029 der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: o Techniker Krankenkasse (TK) o BARMER o DAK-Gesundheit (DAK-G) o Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und o Handelskrankenkasse (hkk). Die Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen als Träger der Sozialversicherung dem Grundsatz der Selbstverwaltung nach §§ 29 ff. SGB IV. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen werden jeweils durch Sozialwahlen nach §§ 43 ff. SGB IV bestimmt. Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2029 statt. Die Krankenkassen beabsichtigen, die Sozialwahl 2029 auch als Online-Wahl anzubieten. Die Online-Wahl tritt neben die Briefwahl und ermöglicht den Wahlberechtigten alternativ eine zusätzliche, barrierefreie und zeitgemäße Form der Stimmabgabe. Das Online-Wahlsystem muss für die nachfolgend genannte Anzahl an "Wählern gesamt in 2029 (geschätzt)" je Krankenkasse ausgelegt sein (Wahlberechtigte / Wähler gesamt / Nutzer Online-Wahl): - TK: 10.000.000 / 2.500.000 / 300.000 - BARMER: 7.000.000 / 1.750.000 / 210.000 - DAK-Gesundheit: 4.400.000 / 1.100.000 / 132.000 - KKH : 1.200.000 / 300.000 / 36.000 - hkk: 900.000 / 225.000 / 27.000 - Gesamt 23.500.000 / 5.875.000 / 705.000

Online-Wahlsystem Sozialwahl 2029

Ausschreibungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb des Online-Wahlsystems sowie die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems zur Durchführung der Online-Wahl 2029 für die Krankenkassen einschließlich aller hierfür erforderlichen Leistungen. Der Wahlzeitraum der Online-Wahl bestimmt sich nach § 48 SVWO und endet am Wahltag (nach den Erfahrungen der letzten Sozialwahlen voraussichtlich Mittwoch, dem 30.05.2029, 23:59:59 Uhr - Ende der Stimmabgabe). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Wahlzeitraum bei einzelnen oder allen Krankenkassen verschiebt oder verlängert. In diesem Fall hat der AN das Online-Wahlsystem auf Anforderungen der jeweiligen Krankenkassen für die Wahldurchführung in dem veränderten Wahlzeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Online-Wahlsystem muss die Anforderungen des SGB IV, der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (insbesondere der Regelungen der §§ 47 ff. im Hinblick auf die Online-Wahl, vgl. auch Bundesrats-Drucksache 231/26) und der Technischen Richtlinie BSI TR-03169 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils geltenden Fassung vollständig erfüllen. Der Auftragnehmer (AN) schuldet die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Die Leistungen umfassen insbesondere: a) Projektmanagement und Projektkoordination, b) Bereitstellung und Anpassung des Online-Wahlsystems, c) Entwicklung und Integration der Authentifizierungsverfahren, d) Durchführung/Unterstützung aller erforderlichen Tests und Zertifizierungen, e) Bereitstellung und Betrieb der erforderlichen IT-Infrastruktur, f) Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems, g) Schulung der Mitarbeitenden der Krankenkassen sowie der Wahlausschüsse, h) technischer Support während des Wahlzeitraums (24/7), i) die auf Veranlassung der jeweiligen Online-Wahlleitung vom Online-Wahlsystem durchzuführende Auszählung der abgegebenen Online-Stimmen und Bereitstellung der Ergebnisdaten (§ 54 SVWO), j) Bereitstellung und Durchführung der Ende-zu-Ende-Verifizierung, k) Archivierung und nach Ablauf der wahlrechtlichen Aufbewahrungsfristen Löschung von Daten, l) Dokumentation aller Leistungen, m) Nachwahl-Leistungen. Das Online-Wahlsystem muss den Wahlrechtsgrundsätzen der freien, geheimen und öffentlichen Wahl (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) entsprechen. Das System muss insbesondere gewährleisten: a) die Geheimhaltung der Stimmabgabe (Wahlgeheimnis), b) die Authentizität und Integrität der abgegebenen Stimmen, c) die Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit des Wahlvorgangs, d) den Schutz vor Mehrfachabstimmungen, e) die Anonymisierung der Eingangsreihenfolge der Wahlkennzeichen, sodass ein Rückschluss auf die Identität der Wählenden anhand der Reihenfolge der gespeicherten Stimmen ausgeschlossen ist, f) die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Pflichten. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Buyer
Techniker Krankenkasse
buyer-email@mail.com
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