Sanierung Einfachsporthalle Engelbert-Kaempfer-Gymnasium Fachplanung TGA
Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Alte Hansestadt Lemgo beabsichtigt, die kleine Sporthalle am Engelbert-Kaempfer-Gymnasium sanieren zu lassen. Die Sporthalle wurde 1977 errichtet und seither nicht energetisch saniert. Die Halle besitzt somit nur einen dem damaligen Standard entsprechenden Wärmeschutz, wobei die WärmeschutzV vom 11.08.1977 größtenteils nicht erfüllt wurde. Die Hallen-RLT ist ohne Wärmerückgewinnung. Auf dem Dach wurden nachträglich eine PV-Anlage durch einen externen Betreiber aufgestellt, die während der Dachertüchtigung - wie vertraglich vereinbart - durch den Betreiber der Anlage für die Gebäudewirtschaft Lemgo temporär kostenfrei rückgebaut wird. Die Anlage wird derzeit nicht zum Eigenverbrauch herangezogen. Die Halle wird für den Schulsport genutzt und steht unentgeltlich auch zivilgesell-schaftlichen Vereinen zur Verfügung. Zur 1-fach Halle gehören noch ein Geräteraum, zwei Regieräume mit WCs und Du-schen, zwei Umkleidebereiche für die Sporttreibenden mit WCs und Dusche, sowie weitere Nebennutzflächen und ein Eingangsbereich. Das barrierefreie WC entsprach bei der Errichtung des Gebäudes dem Stand der Technik, jedoch nicht mehr den ak-tuellen Standards der DIN 18044 Teil 1. 1. Sanierungsmaßnahme Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Reduktion des Primärenergiebedarfs um 57,8 % und der CO2 Emissionen des Gebäudeteils um 44,4 %. Mit dieser Maßnahme wird ein sichtbarer Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Alten Hansestadt Lemgo geleistet. Weiterhin wird das Gebäude so ertüchtigt, dass ein zukunftsfähiges Gebäude für den Sport im Innenstadtbereich der Alten Hansestadt Lemgo entsteht. Um diese Reduktion zu erreichen werden insbesondere 4 Bereiche für die Sanierung angegangen. Dies sind im Einzelnen die Gebäudehülle, die Lüftungsanlage, die Wär-meerzeugung und Wärmeverteilung sowie die Beleuchtung. Als Planungsgrundlage für die energetischen Maßnahmen ist das Energiekonzept der Werk.E Energie-Effizienz-Beratung GmbH & Co. KG heranzuziehen. Die vorhandenen Außenwände werden nach Vorgabe des Wärmeschutzkonzeptes gedämmt. Die Fassadensanierung ist Bestandteil der Planung: es ist eine wirtschaftliche und nachhaltige Fassadenlösung aus regionalen Baustoffen zu planen. Für die Südfassa-de auf der Grundstücksgrenze ist eine Begrünung vorzusehen. Die bodentiefen Fens-ter in der Ostfassade werden aus Sicherheitsgründen entfernt und wie auch die ande-ren Wände mit einem Prallschutz versehen. Das bestehende Hallendach einschließlich der Lichtkuppeln werden energetisch sa-niert. Die natürliche Belichtung ist über die Dachkuppeln geplant. Die Gestaltung der Dach- und Deckenfläche hinsichtlich der unterschiedlichen Anfor-derungen (Statik, Belichtung, Akustik, Heizflächen und Belüftung, PV-anlage) ist in Zusammenarbeit der Objekt-, Tragwerks-, TGA- Planung Bestandteil der Planung. Die Umkleidebereiche erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, um den Feuchteschutz sicherzustellen und eine gute Luftqualität zu erreichen. Die Vor-gaben des Wärmeschutzkonzeptes sind dabei zu berücksichtigen. Die Liegenschaft wird auch in Zukunft durch Fernwärme versorgt. Für die Wärmever-teilung innerhalb der Halle sind Deckenstrahlplatten vorgesehen. Alle Räume werden mit LED-Beleuchtung ausgestattet, die über Bewegungsmelder gesteuert werden. Im Zuge der Sanierung ist Barrierefreiheit nach DIN 18044 Teil 1 zu schaffen. 2. Fördermittel Die energetische Sanierung der Einfachsporthalle des Engelbert-Kaempfer-Gymnasiums wird gemäß des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold vom 31.10.2024 durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF-Programm NRW) gefördert. Die Umsetzung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides einschließlich seiner An-lagen wird Aufgabe der zu beauftragenden Objekt- und Fachplaner sein. Zu beachten sind insoweit insbesondere die: - vergaberechtlichen Vorgaben - Dokumentationspflichten - Publizitätsvorgaben - Fristen für Mittelabrufe Stufenweise Beauftragung: Gilt für LOS 1 und LOS 2:____________Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auf-traggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungspha-sen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben. LOS 1____________Fachplanung TA "Heizung, Lüftung, Sanitär" Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich für das LOS 1 auf die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung-Lüftung-Sanitär Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, 55 HOAI. Sie umfassen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI und folgende Besondere Leistungen: - Nutzung der elektronischen Austauschplattform „Planfred“
Fachplanung Technische Ausrüstung "Elektro"
LOS 2______________Fachplanung Technische Ausrüstung "Elektro" Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich für das LOS 2 auf die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Anlagengruppen 4 und 5 §§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 55 HOAI. Sie umfassen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI und folgende Besondere Leistungen: - Nutzung der elektronischen Austauschplattform „Planfred“