Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, nachfolgend ÜSTRA genannt, zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit knapp 172 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie das leistungsstärkste Dienstleistungsunternehmen für Nahverkehr in Niedersachsen. Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA ihre Fahrgäste in Hannovers Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Sie kooperiert im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit den Verkehrsunternehmen regiobus Hannover GmbH, DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, Regionalverkehre Start Deutschland GmbH start Niedersachsen Mitte, WestfalenBahn GmbH und erixx GmbH sowie Transdev Hannover GmbH. Die Region Hannover als Aufgabenträger des Nahverkehrs koordiniert im GVH ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Zur Förderung des Wettbewerbs sowie zur Berücksichtigung unterschiedlicher Markt- und Herstellerstrukturen wird die Beschaffung in zwei vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: Los 1 - Solobusse Los 1 umfasst die Lieferung von Solobussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Los 2 - Gelenkbusse Los 2 umfasst die Lieferung von Gelenkbussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Beide Lose dienen der Umsetzung eines einheitlichen Beschaffungsvorhabens zur Erneuerung und Erweiterung der Fahrzeugflotte. Aufgrund organisatorischer Anforderungen und zur getrennten Durchführung der Vergabeverfahren werden die Lose in eigenständigen Vergabeverfahren mit jeweils separatem Projektraum durchgeführt. Die fachlichen, technischen und vertraglichen Anforderungen der Lose sind dabei jeweils losbezogen ausgestaltet. Bewerber können sich für ein oder beide Lose bewerben. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 2.
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 2: Gelenkbusse
ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern.