Riedstadt -Feuerwehr und Rettungswache Mitte
Riedstadt -Feuerwehr und Rettungswache Mitte
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau eines Feuerwehrhauses für die Stadt Riedstadt am Standort K156/Kreuzung B44. Das Gebäude dient als gemeinsamer Standort für die Freiwillige Feuerwehr sowie den Rettungsdienst und vereint Einsatz-, Verwaltungs-, Ausbildungs- und Sozialbereiche in einem funktional gegliederten Neubau. Das Gebäudekonzept gliedert sich in eingeschossige Hallenbereiche sowie zweigeschossige Verwaltungs- und Sozialbereiche. Die Hallen sind als wirtschaftliche Hallenkonstruktionen vorgesehen. Im Bereich der Feuerwehr werden diese als Back-to-Back-Hallen mit einer Spannweite von ca. 26 m ausgebildet. Die zweigeschossigen Werkstatt-, Verwaltungs- und Sozialbereiche sind in konventioneller Massivbauweise geplant. Im Erdgeschoss befinden sich neben den Fahrzeughallen die zugehörigen Werkstatt-, Lager- und Technikbereiche sowie Wasch- und Rüsthalle. Ergänzt werden diese durch Alarm- und Umkleidebereiche mit Schwarz-Weiß-Trennung, Atemschutzwerkstatt, Kleiderkammer sowie Logistik- und Verwaltungsräume. Die Funktionsabläufe sind auf kurze Einsatzwege und eine klare Trennung zwischen Einsatz- und Aufenthaltsbereichen ausgelegt. Das Obergeschoss umfasst die Verwaltungs- und Führungsbereiche der Feuerwehr, eine Einsatzleitzentrale, Besprechungs- und Büroräume sowie Schulungs-, Aufenthalts- und Sozialräume. Darüber hinaus sind Küchen- und Aufenthaltsbereiche, Räume für die Jugendfeuerwehr und den Förderverein sowie Dachterrassen vorgesehen. Das Verwaltungs- und Sozialgebäude ist so zu konzipieren, dass eine spätere Aufstockung der Obergeschosse konstruktiv berücksichtigt werden kann. Die Außenanlagen umfassen getrennte Alarm- und Besucherzufahrten, Alarm- und Besucherstellplätze, Bewegungs- und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge sowie Übungsflächen. Das Gesamtkonzept berücksichtigt darüber hinaus Erweiterungsflächen für zusätzliche Hallen- und Gebäudeteile, um eine langfristige Anpassung an zukünftige Anforderungen zu ermöglichen. Folgende besonderen Leistungen sind neben den Grundleistungen in den einzelnen Leistungsphasen gemäß § 51 iVm. Anl.14 HOAI zu erbringen: - LPH 3: Nachweise der Erdbebensicherung - LPH 8 Teilnahme an Baubesprechungen - LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - LPH 8: Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfung Optional ist noch folgende besondere Leistung zu erbringen: - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Heißbemessung) - optional - Stufenweise Beauftragung: Aktuell gilt es Baurecht zu schaffen, d.h. ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss vorab zur Satzungsreife gebracht werden. Eine Bearbeitung soll direkt nach Beauftragung starten. Eine stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3) ist erforderlich. Zusätzlich wird es innerhalb der Stufe 1 eine Unterbrechung der Bearbeitung bis zum Satzungsbeschluss geben. Nähere Erläuterungen zu der stufenweisen Beauftragung befinden sich in dem Dokument 'Bedingungen'. Die weitere Planung ist in enger Abstimmung mit dem bereits beauftragten Objektplaner Gebäude und Freianlagen auszuführen.