Beschaffung von Elektrobussen
Beschaffung von Elektrobussen
Der Auftraggeber hat einen Bedarf an der Beschaffung von zehn (10) neuen Elektrobussen, davon drei (3) Solobusse als Festbestellung und bis zu sieben (7) weiteren optionalen Bussen, davon bis zu fünf (5) Solobusse und bis zu zwei (2) Gelenkbusse (Option). Hierfür liegt dem Auftraggeber ein Fördermittelbescheid vor. Allerdings fehlen für 2028 noch Gremienbeschlüsse. Die Fahrzeuge der Festbestellung müssen spätestens bis Ende August 2027 vertraglich abgenommen sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, über die bereits bewilligte Zuwendung hinaus für bis zu vier (4) weitere optionale Elektrobusse, davon bis zu zwei (2) Solobusse und bis zu zwei (2) Gelenkbusse (strategische Option) Fördermittel zu beantragen, um für das Lieferjahr 2029 weitere Fahrzeuge bestellen zu können.