Wartung PWC-Anlagen Niederlassung Nord

Deadline:7 May 2026, 08:00

Tender information
Pinneberg
Ostholstein
Stormarn
Schleswig-Flensburg
Harburg
Segeberg
Neumünster, Kreisfreie Stadt
Hamburg
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
OV-PWC-2026
Duration
01/06/2026 - 31/05/2029
Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord.

AM Hittfeld/ Los 1

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

Am Elmshorn/Los 2

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

Am Schleswig/Los 3

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

AM Grande/ Los 4

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

Am Scharbeutz/ Los 5

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

Am Bad Segeberg/ Los 6

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

AM Bad Oldesloe/ Los 7

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

Am Neumünster/ Los 8

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

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Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
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