Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Deadline:9 Nov 2026, 11:00

Tender information
Zollernalbkreis
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Price, Quality
Ref. number
2856/2026
Duration
18/06/2026 - 30/09/2029
Die Stadt Albstadt plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Stadtteil Lautlingen.

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die Stadt Albstadt plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Stadtteil Lautlingen. Die bestehenden Feuerwehrhäuser in den drei Ortsteilen entsprechen in funktionaler, technischer und baulicher Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen Feuerwehrbetrieb und weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Bei der Erhebung des Sanierungsaufwandes bzw. der Kosten für notwendige Ersatzbauten durch die Projektgruppe Gebäudeoptimierung wurde intensiv der Bedarf und mögliche Synergien eines zentralen Neubaus untersucht. Resultierend wurde das Konzept eines zentralen gemeinsamen Standortes der 3 Feuerwehrbestandsabteilungen die Lautlingen, Laufen und Margrethausen in einem gemeinsamen Standortkonzept durch den Gemeinde-rat beschlossen. Die Stadt verfolgt daher nun die Errichtung eines neuen gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Albstadt im Bereich Eyachtal. Hierfür wurde ein Grundstück an der Lauterbachstraße im Bereich der Bundesstraße B 463 ausgewählt. Das vorgesehene Baugrundstück umfasst die Flurstücke 1216 und 1216/2. Das Grundstück be-findet sich innerhalb eines Gewerbegebiets. Der rechtskräftige Bebauungsplan vom 6. Ok-tober 1984 ermöglicht eine zwei- bis ausnahmsweise dreigeschossige Bebauung. Für das Grundstück bestehen besondere technische und bauliche Rahmenbedingungen aufgrund einer quer über das Areal verlaufenden 110-kV-Freileitung. Nach den Vorgaben der EnBW sind Schutzstreifen, Höhenbegrenzungen sowie Einschränkungen hinsichtlich Bauverfahren, Lagerflächen und technischer Anlagen zu berücksichtigen. Unter anderem sind Transformatoren, Batteriespeicher sowie Diesel- oder Erdgastanks innerhalb des Schutzstreifens nicht zulässig. Geplant ist ein Feuerwehrhaus für ehrenamtliche Einsatzkräfte mit vier Fahrzeugstellplätzen, darunter zwei Stellplätze für Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20), ein Mannschafts-transportwagen (MTW) sowie ein Sonderfahrzeug. Ergänzend sind Übungsflächen, Alarmparkplätze sowie Funktionsräume wie Umkleiden, Technikräume, Werkstätten und Schulungsräume vorgesehen. Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Planung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Albstadt das Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis zum 3. Quartal 2029 geplant. Für die Realisierung des Neubaus inkl. Ausstattung, der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Albstadt ein maximales Gesamtprojektbudget für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes in Höhe von EUR 5,1 Mio. brutto vorgesehen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Albstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren ab-zeichnen, dass die Kostenobergrenze überschritten wird. Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist seitens der Stadt Albstadt vorgesehen, den Zuschlag spätestens bis zum 18. Juni 2026 zu erteilen. Dieser Termin bildet aufgrund der bereits bewilligten Fördermittel nach der ZFeuVwV eine wesentliche Grundlage der Verfahrens- und Projektplanung. Die Stadt Albstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern sich im Verlauf des Verfahrens abzeichnet, dass der vorgesehene Termin zur Zuschlagserteilung aus Gründen, die die Stadt Albstadt nicht zu vertreten hat, nicht ein-gehalten werden kann. Hierzu zählen z.B. Verzögerungen aufgrund von Nachprüfungsverfahren, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, unvorhergesehenen tatsächlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen sowie sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Albstadt. Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.

Buyer
Stadt Albstadt
buyer-email@mail.com
organization number
No time limit
34 days left
Important dates
5 Oct - Publication date
9 Nov - Deadline
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