Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen für die Landespolizeiinspektionen Gera, Gotha und Jena sowie die Autobahnpolizeiinspektion
Los 1 - Landespolizeiinspektion Gera und nachgeordneter Bereich
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Gera und deren nachgeordneter Dienststellen. Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Los 2 - Landespolizeiinspektion Gotha und nachgeordneter Bereich
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Gotha und deren nachgeordneter Dienststellen. Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Los 3 - Landespolizeiinspektion Jena und nachgeordneter Bereich sowie Autobahnpolizeiinspektion
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Jena und deren nachgeordneter Dienststellen.sowie der Autobahnpolizeiinspektion Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.